BundesgerichtshofDeutsches Gericht verurteilt Argentinien zur Zahlung an Privatanleger
Im Jahr 2002 ging Argentinien pleite. Nicht alle Privatanleger haben dem Schuldenschnitt zugestimmt. Jetzt gibt ihnen ein deutsches Gericht Recht. Aber das muss nicht viel helfen.
24.02.2015
Im Schuldenstreit mit Argentinien haben deutsche Gläubiger Rückendeckung vom Bundesgerichtshof erhalten. Der BGH gab am Dienstag den Klagen von zwei Privatanlegern gegen die Republik Argentinien statt. Die Kläger fordern die Rückzahlung von Schulden aus alten Anleihen, die das Land vor Beginn seiner finanziellen Krise im Jahr 1999 begeben hatte. Der BGH entschied nun in dem Grundsatzurteil, dass Argentinien Zahlungen gegenüber privaten Gläubigern nicht aus völkerrechtlichen Gründen verweigern könne. Dies hatte das Land geltend gemacht. (Az. XI ZR 47/14 und XI ZR 193/14).
Die Kläger zählen zu den Gläubigern, die den weitgehenden Schuldenschnitt nach der Staatspleite 2002 nicht akzeptiert hatten. Argentinien hatte damit argumentiert, dass einem Schuldnerstaat, der mit einer Mehrheit seiner Gläubiger eine Umstrukturierung der Verbindlichkeiten vereinbart habe, völkerrechtlich ein Leistungsverweigerungsrecht gegen die restlichen sogenannten „Holdout“-Gläubiger zustehe.
Dieser Einschätzung folgte der BGH nicht. Es gebe „keine Regel des Völkerrechts, dass sich sämtliche privaten Gläubiger eines Staates im Falle eines wirtschaftlichen und finanziellen Staatsnotstands an einer Umstrukturierung der Schulden beteiligen müssen“. Das Völkerrecht kenne kein einheitliches Konkursrecht der Staaten. Im vorliegenden Fall hätten die Anleihebedingungen auch keine Zwangsklauseln enthalten, die für alle Gläubiger bindend sind (Collective Action Clauses).
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Die Kläger machen Ansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen geltend, die von Argentinien 1996 und 1997 emittiert wurden. Sie fordern von der Republik Argentinien unter anderem die Zahlung der fälligen Zinsen. In beiden Fällen geht es zwar nur um rund 3000 Euro. Die Entscheidung des BGH dürfte nach Einschätzung von Kläger-Anwalt Guido Lenné aber Signalwirkung für mehrere Hundert ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland haben.
Nach der Staatspleite vor 13 Jahren hatte sich Argentinien mit den meisten Anleihe-Gläubigern auf einen Schuldenerlass geeinigt. Manche hatten sich der Vereinbarung aber nicht angeschlossen. Zu diesen „Umschuldungsverweigerern“ gehören die Kläger in den beiden vorliegenden Fällen, die mit ihren Ansprüchen bereits vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main Erfolg hatten. Der BGH wies nun die Revision der Republik Argentinien zurück. Argentinien wurde laut Anwalt Lenné zwar bislang in unteren Instanzen „regelmäßig zur Zahlung verurteilt“. An deutsche Kapitalanleger habe das südamerikanische Land seine Schulden dennoch bisher nicht zurückgezahlt, kritisierte er. Die Vollstreckung sei „sehr schwierig“.
Einen besonders heftigen Streit ficht Argentinien mit einigen Hedgefonds aus, die Bonds günstig aufgekauft hatten und auf volle Auszahlung von insgesamt 1,33 Milliarden Dollar samt Zinsen klagen. Die Regierung in Buenos Aires wirft ihnen vor, Profit aus der Notlage des Landes schlagen zu wollen. Weil Argentinien die Zahlung verweigert, wurde im Sommer ein erneuter Zahlungsausfall festgestellt.
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