SchuldenschnittAthens Gläubiger wollen Schadenersatz von der EZB
216 italienische Anleger fordern vor dem Europäischen Gerichtshof Schadenersatz von der EZB. Diese habe sich bei der Umschuldung ungerechtfertigt Vorteile verschafft.
25.02.2015, von MARTIN HOCK
Als Griechenland 2012 mit Unterstützung der europäischen Institutionen seinen Gläubigern einen Schuldenschnitt abverlangte, tat dies besonders vielen Kleinanlegern weh. Nicht alle wollten sich damit abfinden. So auch eine Gruppe von 216 italienischen Inhabern griechischer Staatsanleihen, die Klage gegen die EZB einreichte. Sie machen die Europäische Zentralbank für ihre Verluste verantwortlich.
Es ist die zweite Klage der Gruppe in dieser Angelegenheit. Mit der ersten waren die Italiener im Juni 2014 gescheitert. Seinerzeit hatten sie eine Nichtigkeitserklärung der EZB-Beschlüsse angestrebt. Nun fordern sie insgesamt bis zu 12,5 Millionen Euro Schadenersatz.
Die Zentralbank müsse für den Schaden haften, der ihnen dadurch entstanden sei, dass sie nicht an der Umschuldung teilgenommen habe. Sie sei in einem Interessenkonflikt gewesen, da sie als Teil der Troika Griechenland zur Umschuldung verpflichtet habe. Außerdem habe sie später die Akzeptanz der griechischen Anleihen als Sicherheiten von einem Rückkaufplan der griechischen Regierung abhängig gemacht. Dieser sei aber nur den nationalen Zentralbanken zugute gekommen. Dadurch habe die EZB den Umfang der Verluste der Privatgläubiger erhöht und diese auf den Status von „Junior-Gläubigern“ herabgestuft.
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Dies sei ein Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung der Gläubiger, der Nichtdiskriminierung und Gleichheit, der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes und des Schutzes der berechtigten Erwartungen der Inhaber von Anleihen sowie der Rechtssicherheit.
Die Klage gegen den Beschluss hatten die Kläger seinerzeit damit begründet, dass diesem eine Begründung fehle und er keinerlei Bezug zur Währungspolitik und zur Preisstabilität habe. Zudem sehen die Kläger die Grundsätze der Staatsverschuldung verletzt, wonach jeder Mitgliedstaat für seine eigenen Schulden einzustehen habe und diese nicht das Geldwesen und die Stabilität der gemeinsamen Währung gefährden dürften. Der Vertrag von Maastricht erlaube keine Vergemeinschaftung von Schulden. Ferner widerspreche das Vorgehen dem Ziel der Inflationsbekämpfung und der Beschluss sei selbst eine indirekte Finanzhilfe für Griechenland. Diese Klage wurde vom EuGH aber als unzulässig abgewiesen.
Die Klagen deutscher Anleger sind allem Anschein nach weitgehend im Sande verlaufen. Die griechische Regierung hat bisher mit skurril anmutenden Argumenten die Einreichung von Klagen verzögert. Bis über diese entschieden werden kann, können erfahrungsgemäß noch viele Jahre vergehen. So urteilte der Bundesgerichtshof erst am vergangenen Dienstag über eine Klage gegen Argentinien wegen des Zahlungsausfalls vor 13 Jahren.
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