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Dienstag, 3. November 2015

Neben den Kostenrisiken für die VW-Besitzer ist laut Gutachten auch problematisch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen, wie der vzbv mitteilte. Für weiterreichende Schadenersatzansprüche müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat - etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis können Verbraucher aber in der Regel nicht erbringen, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben.

VerbraucherzentraleVW-Besitzer müssen Abgas-Skandal womöglich mitbezahlen

Ein Rechtsgutachten offenbart finanzielle Risiken für die Besitzer von Autos mit Schummel-Motor. VW ist laut den Verbraucherzentralen nicht verpflichtet, alle Folgekosten zu tragen.

© DPABesitzer von betroffenen Diesel-Fahrzeugen könnten für Kosten aufkommen müssen.
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Neues Rechtsgutachten: #VW-Besitzer könnten auf den Folgekosten des #dieselgate sitzen bleiben.
 
Nach #dieselgate fordern Verbraucherzentralen von #VW „maximale Kulanz“.
Die rund 2,4 Millionen Besitzer der von den Abgasmanipulationen betroffenen VW-Fahrzeuge in Deutschland könnten einem Rechtsgutachten zufolge auf den Folgekosten des Rückrufs sitzen bleiben.Volkswagen wäre dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet, sämtliche Folgekosten zu tragen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mit. Darunter fallen etwa Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur oder Mängel infolge der Umrüstung wie ein geringerer Wiederverkaufswert.
vzbv-Chef Klaus Müller forderte die Politik daher zum Handeln auf: Das dem Verkehrsministerium unterstehende Kraftfahrt-Bundesamt müsse anordnen, dass die Folgekosten durch VW zu tragen seien. Vom Autokonzern verlangte Müller „maximale Kulanz“.
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Neben den Kostenrisiken für die VW-Besitzer ist laut Gutachten auch problematisch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen, wie der vzbv mitteilte. Für weiterreichende Schadenersatzansprüche müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat - etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis können Verbraucher aber in der Regel nicht erbringen, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben.

vzbv: Gewährleistungsrecht gehört auf den Prüfstand

Das Kraftfahrt-Bundesamt soll nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht nur die Übernahme der Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall und Wertminderung anordnen, sondern die Ergebnisse seiner Untersuchungen öffentlich machen. So könnten Verbraucher sich bei Rechtsstreitigkeiten darauf beziehen - und nur so im Zweifel vor Gericht erfolgreich für Schadenersatz streiten.
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Der vzbv forderte zudem erneut, das Gewährleistungsrecht auf den Prüfstand zu stellen, und dabei insbesondere eine Ausweitung der Herstellerhaftung. Erforderlich sei, eine sogenannte Musterfeststellungsklage mit allgemeiner verjährungsunterbrechender Wirkung einzuführen. Mit einer solchen Gruppenklage könnten Verbraucher Rechte durchsetzen und eine Verjährung von Ansprüchen verhindern.
Volkswagen hatte Anfang Oktober eingeräumt, Abgaswerte von Dieselfahrzeugen durch eine Software manipuliert zu haben. Bei Tests auf dem Prüfstand führte das Programm zu einem niedrigeren Schadstoffausstoß als im Normalbetrieb. Weltweit wurde die Software in bis zu elf Millionen Autos eingebaut, in Deutschland sind 2,4 Millionen Autos betroffen.

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