Schweizer Rechtshilfe an Deutschland
Grossrazzia bei Safra Sarasin
Die Schweiz leistet offenbar in einem grossen Betrugsfall Rechtshilfe an Deutschland. In diesem Zusammenhang kam es am Donnerstag zu einer Grossrazzia bei der Privatbank J. Safra Sarasin.
Die Schweiz leistet offenbar in einem grossen Betrugsfall Rechtshilfe an Deutschland. In diesem Zusammenhang kam es am Donnerstag zu einer Grossrazzia bei der Privatbank J. Safra Sarasin und bei in der Schweiz wohnhaften Beschuldigten, wie der «Tages-Anzeiger» und die «Süddeutsche Zeitung» in ihren heutigen Ausgaben berichten. Es geht den Angaben zufolge um ein Betrugs- und Steuerhinterziehungsverfahren, wobei sich die Täter gesetzwidrig 462 Mio. Euro erschlichen haben sollen.
Bank bestätigt Untersuchungen
Gleich in sieben Kantonen seien Polizisten und Staatsanwälte ausgerückt, die über zwanzig Örtlichkeiten durchsucht hätten, heisst es im Bericht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Sache gegenüber den Zeitungen bestätigt. Auch J. Safra Sarasin bestätigte am Freitag, dass in den Geschäftslokalitäten der Bank in Zürich und in Basel Hausdurchsuchungen erfolgt seien, gestützt auf eine Rechtshilfeersuchen von deutschen Behörden. Hintergrund der Untersuchungen seien Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Köln und Frankfurt/Main im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften. Die Bank kooperiere uneingeschränkt in den Ermittlungen, sagte eine Sprecherin.
Der Fall macht vor allem in Deutschland seit Monaten Schlagzeilen. Kölner Staatsanwälte ermitteln laut dem Bericht gegen über 30 Personen. Es geht dabei um Banken und Fonds, die mit solchen Cum/Ex-Geschäften operiert haben. Dabei war es möglich, durch Hin- und Herschieben von Aktien einmal bezahlte Verrechnungssteuern mehrmals vom Staat zurückzufordern. In Deutschland soll der Fiskus hier rund 12 Mio. Euro zu viel zurückgezahlt haben, wie es in den Berichten heisst. 2012 wurde die Praxis in Deutschland verboten.
Safra Sarasin hat gemäss den Anschuldigungen vermögende Kunden jahrelang empfohlen, in so operierende Fonds zu investieren. Verschiedene Prominente wie der Gründer der Finanzberatungsgesellschaft AWD, Carsten Maschmeyer, oder der Drogerie-Unternehmer Erwin Müller als Kunden klagen in diesem Zusammenhang schon länger gegen die schweizerisch-brasilianische Privatbank. Sie geben an, nichts von den Cum/Ex-Praktiken gewusst zu haben.
Zusammenarbeit der Behörden
Diese Cum/Ex-Geschäfte stammten aus einer Zeit, als die Bank noch im Besitz der Rabobank war, teilte J. Safra Sarasin am Freitag weiter mit. Zu keinem Zeitpunkt habe die Bank solche Produkte aufgesetzt oder betrieben. Sie habe diese lediglich vertrieben, sagte die Sprecherin. Bei dem fraglichen Fonds handelt es sich um ein Produkt des Anbieters Sheridan. In früheren Mitteilungen hatte die Bank betont, dieser sei zu der Zeit, als er Investoren zum Kauf zur Verfügung stand, einer von mehreren ähnlichen Fonds gewesen, die als legitime Investmentmöglichkeiten nach deutschem Wertpapier- und Steuerrecht angesehen wurden.
Überraschend ist in dieser Sache auch die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den hiesigen Behörden. Vor wenigen Jahren noch, als deutsche Staatsanwälte massenhaft Schwarzgeldkonten in der Schweiz enttarnt hätten, wäre ein solche Kooperation nicht möglich gewesen, heisst es. Diesmal waren die Schweizer Behörden offenbar mit dem Zugriff einverstanden und leisteten Amtshilfe. Safra Sarasin liess am frühen Morgen eine schriftliche Anfrage von AWP unbeantwortet, sagte aber gegenüber den beiden Zeitungen, dass die Sache aufgrund des laufenden Verfahrens nicht kommentiert werde.
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