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Samstag, 18. Oktober 2014

(nur!!!) während der Laufzeit der Anleihe SchVG 2009 // also schreib nicht so einen anonymen Mist das nach Ende der Laufzeit noch Gläubigerversammlungen stattfinden können.....expressis verbi

§ 4 Kollektive Bindung

Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes geändert werden (kollektive Bindung). Der Schuldner muss die Gläubiger insoweit gleich behandeln.


4. Zeitlicher Anwendungsbereich

37 Nach § 4 Satz 1 besteht die kollektive Bindung zwischen den Gläubigem „während der
Laufzeit der Anleihe“. Die Laufzeit der Anleihe beginnt mit der Begebung der Schuldverschreibungen
durch die Emittentin und endet mit dem Zeitpunkt, der in den Anleihebedingungen
angegeben ist. Durch die ausdrückliche Ausführung des zeitlichen Anwendungsbereichs
in der Vorschrift sind allerdings keine weiterfuhrendeu Rechtsfolgen beabsichtigt."
Der Gesetzgeber wollte insbesondere nicht damit ausdrücken, dass außerhalb der Laufzeit
der Anleihe eine Änderung der Anleihebedingungen durch eine bilaterale Vereinbarung
möglich ist.100 Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.101 Im Regelfall ist die praktische
Relevanz dieser Erkenntnis hingegen gering, denn mit dem Ende der Laufzeit der
Anleihe haben häufig weder Emittentin, noch Gläubiger ein Interesse an einer Änderung
der Anleihebedingungen,102

95 Schlitt/Schäfer, AG 2009,480.
96 Röh/Dörfler, in: Preuße, SchVG, § 4 Rn. 58; Öulds, in: Veranneman, SchVG, § 4 Rn, 31.
97 So jedenfalls Oulds, in: Veranneman, SchVG, § 4 Rn, 31.
98 Roh/Dörfler, in: Preuße, SchVG, § 4 Rn. 59; Oulds, in: Veranneman, SchVG, § 4 Rn. 31,
99 Vgl. Horn, BKR 2009,448.
100 Vgl. Oulds, in: Veranneman, SchVG, §4 Rn. 34; a.A. Röh/Dörfler, in: Preuße, SchVG, §4
Rn. 60
101 Röh/Dörfler, ih: Preuße, SchVG, § 4 Rn. 60,
102 Vgl, Oulds, in: Veranneman, SchVG, § 4 Rn. 34.
212 Friedl/Sehmidtbleicher

aus dem Frankfurter Kommentar zum SchVG

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dieses Werk wirst du in deiner verstaubten Dorfkanzlei kaum finden

das SchVG209 (das traue ich dir zu) kannst du ergooglen....beim 1899er liegst du schon auf dem Bauch.....also tön hier nicht so rum....

2 Kommentare:

  1. und wieder mal scheitert es schon am Lesen bei dir:
    Der Gesetzgeber wollte insbesondere nicht damit ausdrücken, dass außerhalb der Laufzeit
    der Anleihe eine Änderung der Anleihebedingungen durch eine bilaterale Vereinbarung
    möglich ist.100 Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
    aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
    auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
    aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
    auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.101 Im Regelfall ist die praktische
    Relevanz dieser Erkenntnis hingegen gering, denn mit dem Ende der Laufzeit der
    Anleihe haben häufig weder Emittentin, noch Gläubiger ein Interesse an einer Änderung
    der Anleihebedingungen.

    Heisst: Auch nach Laufzeit ist eine Änderung durch Mehrheitsbeschluss oder Vertrag noch grds. im Rahmen der kollektiven Bindungspflicht möglich, insbesondere wenn noch alle gegenseitigen Leistungen ausgetauscht sind. So wie im vorliegenden Fall.
    Und genau so sieht es auch der BGH in II ZR 381/13:
    Änderung der ALB nach Laufzeitende grds. möglich, aber der Beschluss war nichtig.

    Im Übrigen ist das für deine Solarworld Anleihen sowieso irrelevant, da diese noch nicht endfällig waren.
    Bist halt ein typischer Hobbyjurist, der mit seinen Halbweisheiten glaubt es besser zu wissen als die Fachleute.

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    1. Es muss natürlich heissen:
      wenn noch NICHT alle gegenseitigen Leistungen ausgetauscht sind.

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