ich glaube der anonyme blogger müsste mal zum logopäden....besser noch zum hirnklempner....
[rolf`s griechenland blog] Neuer Kommentar zu (nur!!!) während der Laufzeit der Anleihe SchVG...
- Von:
- Anonym <noreply-comment@blogger.com>
- An:
- rolfjkoch@web.de
- Datum:
- 18.10.2014 15:27:33
Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "(nur!!!) während der Laufzeit der Anleihe SchVG..." hinterlassen:
und wieder mal scheitert es schon am Lesen bei dir:
Der Gesetzgeber wollte insbesondere nicht damit ausdrücken, dass außerhalb der Laufzeit
der Anleihe eine Änderung der Anleihebedingungen durch eine bilaterale Vereinbarung
möglich ist.100 Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.101 Im Regelfall ist die praktische
Relevanz dieser Erkenntnis hingegen gering, denn mit dem Ende der Laufzeit der
Anleihe haben häufig weder Emittentin, noch Gläubiger ein Interesse an einer Änderung
der Anleihebedingungen.
Heisst: Auch nach Laufzeit ist eine Änderung durch Mehrheitsbeschluss oder Vertrag noch grds. im Rahmen der kollektiven Bindungspflicht möglich, insbesondere wenn noch alle gegenseitigen Leistungen ausgetauscht sind. So wie im vorliegenden Fall.
Und genau so sieht es auch der BGH in II ZR 381/13:
Änderung der ALB nach Laufzeitende grds. möglich, aber der Beschluss war nichtig.
Im Übrigen ist das für deine Solarworld Anleihen sowieso irrelevant, da diese noch nicht endfällig waren.
Bist halt ein typischer Hobbyjurist, der mit seinen Halbweisheiten glaubt es besser zu wissen als die Fachleute.
Von Anonym am 18. Oktober 2014 15:27 unter
und wieder mal scheitert es schon am Lesen bei dir:
Der Gesetzgeber wollte insbesondere nicht damit ausdrücken, dass außerhalb der Laufzeit
der Anleihe eine Änderung der Anleihebedingungen durch eine bilaterale Vereinbarung
möglich ist.100 Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.101 Im Regelfall ist die praktische
Relevanz dieser Erkenntnis hingegen gering, denn mit dem Ende der Laufzeit der
Anleihe haben häufig weder Emittentin, noch Gläubiger ein Interesse an einer Änderung
der Anleihebedingungen.
Heisst: Auch nach Laufzeit ist eine Änderung durch Mehrheitsbeschluss oder Vertrag noch grds. im Rahmen der kollektiven Bindungspflicht möglich, insbesondere wenn noch alle gegenseitigen Leistungen ausgetauscht sind. So wie im vorliegenden Fall.
Und genau so sieht es auch der BGH in II ZR 381/13:
Änderung der ALB nach Laufzeitende grds. möglich, aber der Beschluss war nichtig.
Im Übrigen ist das für deine Solarworld Anleihen sowieso irrelevant, da diese noch nicht endfällig waren.
Bist halt ein typischer Hobbyjurist, der mit seinen Halbweisheiten glaubt es besser zu wissen als die Fachleute.
Von Anonym am 18. Oktober 2014 15:27 unter
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