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Mittwoch, 30. Dezember 2015

Bei der besagten Razzia der amerikanischen Spezialkräfte wurde Reuters zufolge zudem ein Dokument gefunden, das die Entnahme von Organen bei lebenden Kriegsgefangenen erlaubt, „selbst wenn das für den Gefangenen zum Tode führt, wenn die Organe das Leben eines Muslimen retten“.

Islamischer StaatFatwa des IS regelt Umgang mit Sexsklavinnen

Eine nun aufgetauchte Fatwa dokumentiert, dass der IS die Ausbeutung gefangener Frauen akribisch genau geregelt hat. Sexsklavinnen werden verkauft, verschenkt, vergewaltigt.

© DPADer IS verbreitet Angst und Schrecken - Bild aus einer mutmaßlichen Videobotschaft
Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hat ihren Kämpfern detaillierte Vorgaben zum Umgang mit Sexsklavinnen gemacht. In einer am Dienstag von der Nachrichtenagentur Reuters veröffentlichten Fatwa heißt es etwa, ein Vater und ein Sohn im Dienste der Terrormiliz dürften sich nicht an derselben Frau vergehen. Sollten sich eine Mutter und eine Tochter „im Besitz“ desselben Mannes befinden, dürfe dieser nicht mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr haben. Die Fatwa, die laut Reuters erstmals veröffentlicht wurde, ist demnach Teil einer Reihe von Dokumenten, die amerikanische Spezialkräfte bei einer Razzia gegen einen IS-Führer im Mai in Syrien sicherstellten. Die Nachrichtenagentur veröffentlichte eine englischsprachige Übersetzung des Dokuments, das auf den 29. Januar datiert ist. Darin wird beklagt, dass einzelne IS-Kämpfer im Umgang mit Sexsklavinnen gegen die vermeintlichen Regeln des islamischen Rechts verstoßen hätten.
Die Autoren der Fatwa geben vor, die von ihnen propagierten Regeln stünden im Einklang mit der Scharia. Dagegen hatten 120 führende Gelehrte aus der islamischen Welt bereits im September 2014 in einem Brief an IS-Anführer Abu Bakr al Bagdadi erklärt, dass eine Wiedereinführung der Sklaverei mit dem Islam nicht vereinbar sei. Die Terrormiliz hat sich immer wieder damit gebrüstet, nicht-muslimische Frauen systematisch zu versklaven und als Kriegsbeute an ihre Kämpfer zu verteilen. Von dieser brutalen Praxis waren vor allem viele jesidische Frauen betroffen.

Verkauft, verschenkt, vergewaltigt

Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ hatte im September dieses Jahres bereits Originaldokumente des IS veröffentlicht, in denen ebenfalls Regeln im Umgang mit Sklavinnen festgelegt wurden. Eine Befragung von Opfern durch „Human Rights Watch“ ergab, dass etwa im August 2014 in der irakischen Provinz Niniveh Tausende jesidische Frauen und Mädchen von ihren männlichen Familienangehörigen getrennt und anschließend an verschiedenen Orten im Irak und in Syrien zwangsverheiratet, verkauft, „verschenkt“ und mehrmals vergewaltigt worden waren.
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Nach einem Bericht der Zeitung „New York Times“ hat der IS den Handel mit Sklavinnen soweit institutionalisiert, dass ein Netzwerk aus Lagerhallen besteht, in denen die Opfer gehalten und potentiellen Käufern vorgeführt werden können. Zudem seien spezielle Busse allein zum Transport der Sklavinnen abgestellt. Dem Bericht zufolge nutzt der IS die Vergabe von Sexsklavinnen als Kriegsbeute systematisch als Mittel zur Rekrutierung von Kämpfern.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters regelt eine dafür eigens eingerichtete Behörde des IS den Umgang mit den Sklavinnen. Das nun veröffentlichte Dokument dient offenbar der Disziplinierung der Kämpfer und zugleich der ideologischen Verbrämung von Kriegsverbrechen durch Verweise auf die Scharia. Unter anderem wird es „Besitzern“ von Sklavinnen untersagt, diese an Personen weiterzuverkaufen, von denen zu erwarten ist, dass sie die Frau schlecht behandeln. Die „Besitzer“ dürften die Frauen „nicht demütigen, ihnen keine Arbeit zumuten, die sie nicht in der Lage sind zu verrichten“, und sie müssten ihnen gegenüber Empathie zeigen. Außerdem wird Kämpfern, die gemeinsam eine Sklavin „erworben“ haben, untersagt, mit dieser Sex zu haben.
Bei der besagten Razzia der amerikanischen Spezialkräfte wurde Reuters zufolge zudem ein Dokument gefunden, das die Entnahme von Organen bei lebenden Kriegsgefangenen erlaubt, „selbst wenn das für den Gefangenen zum Tode führt, wenn die Organe das Leben eines Muslimen retten“.
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Quelle: boe.
 
 
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