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Mittwoch, 23. Dezember 2015

Die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG muss rechtswidrig abgebuchte Pfändungsentgelte in Höhe vom je 30 Euro an ihre Kunden zurückzahlen. Dies entschied das Landgericht Leipzig, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag mitteilte. (Aktenzeichen 05 O 1239/15 – das Urteil im Volltext)

UrteilDie Volksbank darf kein Pfändungsgeld verlangen

30 Euro verlangte die Dresdner Volksbank von den Kunden, deren Konten gepfändet wurden. Ein Gericht hat jetzt entschieden: So geht’s nicht.

© DPAWenn das Gepfändete kein Konto ist, dann kommt manchmal der Kuckuck drauf.
Die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG muss rechtswidrig abgebuchte Pfändungsentgelte in Höhe vom je 30 Euro an ihre Kunden zurückzahlen. Dies entschied das Landgericht Leipzig, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag mitteilte. (Aktenzeichen 05 O 1239/15 – das Urteil im Volltext)
Die Bank hatte von Pfändungen betroffenen Kunden mitgeteilt, dass sie für den deshalb entstandenen Aufwand 30 Euro berechnen. Anschließend buchte sie den Verbraucherschützern zufolge den Betrag einfach ab, ohne eine Einwilligung der Kunden einzuholen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte daraufhin Klage erhoben. Das Gericht entschied: Solche Gebühren sind nicht zulässig.
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Das Gericht verurteilte die Bank überdies zur Offenlegung aller betroffener Kunden. Sie müssen nun von der Bank informiert werden, dass die rechtswidrig abgebuchten Gelder wieder gutgeschrieben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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