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Donnerstag, 1. September 2016

die Deutsche Bank ist ja ohnehin für ihre "Rechtstreue" bekannt.....

Deutsche Bank verweigert Auslieferung von Xetra-Gold

10:26 Uhr  |  Redaktion
Kunden der Deutschen Bank, die in die börsengehandelte Goldanleihe Xetra-Gold investiert haben, könnten aktuell auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie sich ihre Anlage in Form von physischem Gold ausliefern lassen wollen. Wie die Webseite Godmode-Trader.de gestern berichtete, bietet die Deutsche Bank diese "Dienstleistung" derzeit offenbar nicht mehr an.

Bei Xetra-Gold handelt es sich um eine Schuldverschreibung der Deutsche Börse Commodities GmbH, die nach Angaben der offiziellen Webseite "den Anspruch auf jederzeitige Auslieferung von Goldbarren" verbrieft. Das Gold wird zum Teil im Auftrag des Emittenten von der Clearstream Banking AG in physischer Form Frankfurt verwahrt und zum Teil in Form von Buchgoldansprüchen gegenüber der Umicore AG & Co. KG geführt.

Die physische Auslieferung gestaltet sich aber zumindest für Kunden der Deutschen Bank derzeit schwierig. Wie aus dem Artikel von Godmode Trader hervorgeht, wurde sie einem Anleger kürzlich "aus geschäftspolitischen Gründen" verweigert, nachdem dieser sich zur Ausübung der Goldanleihen wie in den Produktinformationen beschrieben an seine Hausbank gewendet hatte.

Das ist besonders bemerkenswert, da in den Informationen zur Ausübung der Goldanleihen eindeutig erklärt ist, dass die Deutsche Bank AG als emissionsbegleitendes Institut die physischen Auslieferungen durchführt (Hinweise zum Prozess der Ausübung von Xetra-Gold, S. 3)

Nicht abschließend geklärt ist derzeit, ob die Auslieferung über andere Banken weiterhin angeboten wird. Nach Angaben von Godmode Trader rät die Deutsche Börse Commodities GmbH dazu, Anteile an Xetra-Gold an eine Volks-/Raiffeisenbank zu übertragen, da die Ausübung des verbrieften Rechts auf die Lieferung des Edelmetall auf diesem Wege noch möglich sei.

Abgesehen davon bleibt den Anlegern die Möglichkeit, ihre Anteile an den Goldanleihen an der Börse zu verkaufen und für den Erlös Münzen oder Barren im Einzelhandel zu erwerben. Dann stellt sich allerdings die Frage, welchen Zweck ein Finanzprodukt erfüllt, das den Anspruch auf physisches Edelmetall zusichert, die Auslieferung jedoch nicht garantieren kann.


© Redaktion GoldSeiten.de

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