Streit um BeförderungenRichterklagen lähmen Bundesfinanzhof
Am Bundesfinanzhof gärt es: Personalquerelen behindern die Arbeit am obersten Gericht für Steuer- und Zollklagen. Der Hintergrund sind Konkurrentenklagen auf allen Ebenen.
14.01.2015, von JOACHIM JAHN
In der deutschen Justiz kommt es immer häufiger vor, dass Einstellungen und Beförderungen blockiert werden, weil unterlegene Bewerber vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Und bis die entschieden haben, darf der Posten nicht besetzt werden. Am Bundesfinanzhof in München hat dies nun dazu geführt, dass der Dritte Senat von der Vorsitzenden eines anderen Senats nebenher geleitet werden muss, seit der Vorgänger in Ruhestand getreten ist.
Doch dabei wird es nicht bleiben, fürchtet man am Gericht. In diesem Jahr gehen drei weitere Vorsitzende in den Ruhestand - darunter Hermann-Ulrich Viskorf, der mit seinem Senat schon zweimal das Erbschaftsteuerrecht vor dem Bundesverfassungsgericht zerlegt hat; außerdem Dietmar Gosch, der das Gesicht des Gerichts im wichtigen Außensteuerrecht ist. Aktuell klagt Jürgen Brandt, bisher nur stellvertretender Vorsitzender und zugleich Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, gegen die Beförderung der BFH-Richterin Monika Jachmann, Stellvertreterin im Senat des Gerichtspräsidenten Rudolf Mellinghoff. Jachmann hat eine besondere Qualifikation: Sie ist Universitätsprofessorin mit Habilitation. Nachdem Brandt im Eilverfahren vor dem Münchner Verwaltungsgericht vorerst gewonnen hat, gab Mellinghoff nicht nach, sondern änderte nur dessen Zeugnis. Nun geht die Beförderungsklage in die nächste Runde.
Schon macht die Warnung vor „Tolksdorfschen Verhältnissen“ die Runde. Unter dem vorherigen Präsidenten des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Klaus Tolksdorf, waren die Personalstreitigkeiten dermaßen eskaliert, dass das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden musste. Richter verklagten ihren eigenen Präsidenten vor dem Richterdienstgericht; in den Medien erschienen garstige Artikel über den Gerichtschef und dessen angebliche Feindschaft zu einem der auf seine Beförderung klagenden Richter. Vor allem drohten ausgerechnet im Strafrecht, in dem Betroffene oft in Haft sitzen, sich die Verfahren zu verzögern. Vier Senate hatten zeitweise keinen regulären Vorsitzenden mehr - oder einen, der einen weiteren Spruchkörper nebenher leiten musste.
Doch der Bundesfinanzhof gerät noch aus einer anderen Ecke unter Druck. Zwei Stellen für „einfache“ Richter sind dort derzeit vakant, weil ein Bewerber auf seine eigene Ernennung geklagt hat. In erster Instanz hat er zwar vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine Niederlage erlitten, nachdem dieses die Ernennung der Konkurrenten zunächst gestoppt hatte. Doch dürfte der Kläger - ein Richter am niedersächsischen Finanzgericht - seinen Feldzug vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht fortsetzen.
Dabei haben die hannoverschen Verwaltungsrichter dem Juristen sogar in einer Presseerklärung bescheinigt, er habe sein Rechtsschutzbedürfnis „verwirkt“. Seine Bewerbung für den Posten am Münchner Gericht habe er nämlich ohne erkennbaren Grund erst zwei Tage vor der Richterwahl durch einen Ausschuss des Bundestags eingereicht. Dann habe er sich weitere vier Monate Zeit gelassen bis zum Entschluss, „unter medialer Begleitung“ zu klagen.
Damit hat der Finanzrichter aus der unteren Instanz Erfahrung: „Als Bürger“ hat er schon manche Prozesse angestrengt, bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, wo er sich gegen die steuerfreie Pauschale für Bundestagsabgeordnete wandte. An seinem Hauptwohnsitz in Dortmund hat er bei der vorletzten Bundestagswahl als parteiloser Direktkandidat unter anderem mit seinen eigenen Steuerurteilen geworben. Und kürzlich hat ihn die eurokritische AfD in Nordrhein-Westfalen aus ihrem Landesvorstand geworfen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/streit-um-befoerderungen-richterklagen-laehmen-bundesfinanzhof-13370040.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen