Sparkassen erwarten pro Kundengespräch Provisionseinnahmen von 400 € // genau gegen dieses Institut in DA geht die erste Klage aus Fehlverhalten bei der GRI-ZwangsCACerei
siehe Interview mit Karl Matthäus Schmitt, Qurin Bank heute im Finanzmarkt FAZ S 23 Nr 256
wer Infos zur Klage gegen Banken (nicht wg Falschberatung sondern wegen Verstössen gegen den Verwahrvertrag) haben will: rolfjkoch@web.de
Ich beschäftige einige Anwälte in dieser Sache
wer Infos zur Klage gegen Banken (nicht wg Falschberatung sondern wegen Verstössen gegen den Verwahrvertrag) haben will: rolfjkoch@web.de
Ich beschäftige einige Anwälte in dieser Sache
Bei Klagen gegen Griechenland ist zu bedenken, das die Depotbanken, als Eigentümer der Schuldbücher, dem Schuldenschnitt gegen den Willen der Depotinhaber zugestimmt haben... somit war dieser Schuldenschnitt für Griechenland freiwillig.
AntwortenLöschenEs waren unsere Depotbanken, die unser Geld bösgläubig und vorsätzlich veruntreut haben!
Sie waren und sind die Eigentümer des Schuldbuches. Eine Weisungsbefugnis seitens der Banken besteht dadurch aber definitiv nicht!
Zudem waren es die Banken, die den Deal (PSI) mit Gr. ausgehandelt haben und somit auch eigenützlich Ihre Depotkunden enteignet!
Alle Gr. rechts Anleihen mit Urkunden wurden vom Schuldenschnitt verschont, weil die Banken darauf keinen Zugriff hatten (Bonds befinden sich außerhalb des Schuldbuches)!!!
Beispiele WKN: GR1150001666, GR0514017145, GR0514018150, GR0514019166, GR0326040236, A0VLH0 und die gesamten T- Bills Bestände Griechenlands.
Diesen beschriebenen Sachverhalt kann man gar nicht genug betonen...
Das ist reine Untreu und Unterschlagung von seiten der Depotbanken!
Bei Kunden der biw Bank kommt noch eine falsche Beurkundung der Kaufabrechnungen hinzu: dies ist arglistige Täuschung, da falsche Eigentumsverhältnisse vorgetäuscht wurden!
Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift)
AntwortenLöschenDie Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) wird von der Bank im Inland verschickt. Werden die Wertpapiere im Ausland aufbewahrt, hat der Depotkunde kein Eigentum an diesen Wertpapieren. Eigentümer dieser Wertpapiere ist die Bank im Inland, bei welcher der Anleger sein Depot eröffnet hat beziehungsweise führt. Der Käufer hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Wertpapiere, aber keinen sachrechtlichen. Das Eigentum übt die Bank im Inland treuhänderisch im Interesse des Depotkunden aus.
Das Eigentum übt die Bank im Inland treuhänderisch im Interesse des Depotkunden aus!!!
AntwortenLöschenDas lasst euch mal auf der Zunge zergehen...
12.3 Gutschrift in Wertpapierrechnung
AntwortenLöschenDie Sparkasse wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).