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Sonntag, 13. Dezember 2015

12.12.2015 Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin raten Anlegern von Griechenland-Anleihen dazu, jetzt zum Jahresende durch kostengünstige Maßnahmen die drohende Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Griechenland zu hemmen. Denn 2016 wird der BGH wegweisende Entscheidungen für geschädigte Griechenland-Anleger fällen, und die Chancen für geschnittene Anleihegläubiger ihre Verluste voll zurückzubekommen, stehen inzwischen gut.

Griechenland-Anleihen:AnspruchsverjährunggegenGriechenlandjetzthemmenumsoChancenaus2016fälligenBGH-Urteilenzunutzen.
12.12.2015

Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin raten Anlegern von Griechenland-Anleihen dazu, jetzt zum Jahresende durch kostengünstige Maßnahmen die drohende Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Griechenland zu hemmen. Denn 2016 wird der BGH wegweisende Entscheidungen für geschädigte Griechenland-Anleger fällen, und die Chancen für geschnittene Anleihegläubiger ihre Verluste voll zurückzubekommen, stehen inzwischen gut.


Zahlreiche Anleger haben durch den seit 2012 erfolgten Zwangsumtausch von Griechenland-Anleihen hohe Verluste erlitten, bei derzeitigen Kursen bis zu über 80 %. Klagen auf Schadensersatz gegen Griechenland wurden von den Oberlandesgerichten (z.B. in Frankfurt oder Schleswig) aber als unzulässig abgewiesen, zumeist unter Hinweis auf den Grundsatz der Staatenimmunität oder eines fehlenden deutschen Gerichtsstands.

Doch in 2015 haben der Europäische Gerichtshof (Urteile in Sachen Fahnenbrock und in Sachen Kolassa), der Bundesgerichtshof (Urteil in Sachen Argentinien-Anleihen) sowie der ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes bei der Weltbank) wegweisende Urteile gefällt. Mit diesen lässt sich die abweisende Argumentation der Oberlandesgerichte nicht aufrechterhalten, sodass Ansprüche gegen Griechenland nunmehr Aussicht auf Erfolg haben. Anleger sollten dies nutzen und daher die jetzt drohende Verjährung hemmen.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: „Aufgrund der 2015 ergangenen Urteile von BGH, EuGH und ICSID kann damit gerechnet werden, dass die im ersten Halbjahr 2016 anstehenden Revisionsurteile des BGH gegen die ablehnenden Entscheidungen der OLG günstig für Anleger von Griechenland-Anleihen sein werden. Allerdings stehen die Anleger vor einem Problem: Oftmals droht wegen der 2012 erfolgten Umschuldung nach drei Jahren, also jetzt zum Ende des Jahres 2015 die Verjährung von Ansprüchen gegen Griechenland. Daher raten wir betroffenen Anleger dazu, durch Einlegung eines Europäischen Mahnbefehls vor dem 31.12.2015 kostengünstig die Verjährung ihrer Ansprüche gegen Griechenland zu hemmen.“

Rechtsanwalt Dr. Liebscher, der auch Lehrbeauftragter für Bankrecht der Universität Potsdam ist, weiter: „Ein solcher Mahnbefehl ist nicht teuer und wirkt schnell und unkompliziert, sodass die erwartete, anlegerfreundliche Wende des BGH dann von Anlegern im Laufe des Jahres 2016 genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche von geschädigten Anleiheinhabern gegen Griechenland können dann 2016 in Ruhe und in Kenntnis der endlich erfolgten BGH-Rechtsprechung zum Komplex Griechenland-Anleihen mit Überlegung geltend gemacht werden. Dazu ist allen geschädigten Anlegern zu raten.“

Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über zehn Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleiheinhabern bestens vertraut. Von Dr. Späth & Partner wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und transparent sind.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 12.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

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