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Sonntag, 13. Dezember 2015

Hinzuweisen ist darauf, dass, wenn es sich um Anleihen nach griechischem Recht geht, auch die Verjaehrung nach griechischem Recht zu beurteilen ist.

Hallo,
 
ich lese staendig und ueberall, dass deutsche Kanzleien vor der Verjaehrung von Anspruechen gegen Griechenland warnen, die angeblich zum Jahresende eintritt.
 
Hinzuweisen ist darauf, dass, wenn es sich um Anleihen nach griechischem Recht geht, auch die Verjaehrung nach griechischem Recht zu beurteilen ist.
 
Diese ist fuer vertragliche Ansprueche 5 Jahre und azch fuer deliktische Anprueche 5 Jahre.
 
Die Verjaerung faengt ab dem Schuldenschnitt an, alternativ ab Faelligkeit der Anleihen.
 
Liebe Gruesse

2 Kommentare:

  1. Wer trotz der Entscheidung des EuGH zu den GRiechenlandanleihen hier noch weiteres GEld reinsteckt kann es besser gleich das Klo runterspülen.
    Das ist nur der untaugliche Versuch die anleger mit der Verjährung zu erschrecken und nochmals Geld abzudrücken für gierige ANwälte und deren Provisionsvermittlern ala Koch.

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  2. Der obige Verfasser irrt. Richtig ist zunächst, dass vor deutschen Gerichten geklagt wird. Richtig ist ferner, dass wegen unerlaubter Handlung geklagt wird. DIESE unerlaubte Handlung hat jedoch nichts mit griechischem Recht zu tun sondern richtet sich nach den Rechtsgrundsätzen des Landes in dem geklagt wird. Hierbei spielen die griechischen Anleihebedingungen keinerlei Rolle; GR hat innerhalb der BRD eine u.H. begangen. Daher deutsches Verjährungsrecht.
    Es gibt bundesweit gerade mal 4 Anwälte die sich an das Thema herangetraut haben. Zwei davon könnten es schaffen und die arbeiten für die gesetzliche RVG-Gebühr.
    Die obige Formulierung "gierige Anwälte" erinnert doch sehr an die uralte Porsche-Reklame: "Neid und Missgunst für 99,-- Euro am Tag".

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