Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 7. Dezember 2015

ob das einer AGB-rechtlichen (bzw dem schweizerischen Pendent) Überprüfung standhält ?

Kündigung der Geschäftsbeziehungen Der Kunde und UBS können mit sofortiger Wirkung bestehende Geschäftsbeziehungen aufheben sowie zugesagte oder benützte Kredite kündigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Kunde auch nach einer von UBS angesetzten angemessenen Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die vom Kunden bei UBS hinterlegten Vermögenswerte und Guthaben zu transferieren sind, kann UBS die Vermögenswerte physisch ausliefern oder sie liquidieren. Den Erlös sowie die noch vorhandenen Guthaben des Kunden kann UBS mit befreiender Wirkung am vom Richter bezeichneten Ort hinterlegen oder in Form eines Checks an die letztbekannte Zustelladresse des Kunden senden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen