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Montag, 7. Dezember 2015
ob das einer AGB-rechtlichen (bzw dem schweizerischen Pendent) Überprüfung standhält ?
Kündigung der Geschäftsbeziehungen
Der Kunde und UBS können mit sofortiger Wirkung bestehende Geschäftsbeziehungen
aufheben sowie zugesagte oder benützte Kredite
kündigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Unterlässt der Kunde auch nach einer von UBS angesetzten angemessenen
Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die vom Kunden bei UBS hinterlegten
Vermögenswerte und Guthaben zu transferieren sind, kann
UBS die Vermögenswerte physisch ausliefern oder sie liquidieren. Den
Erlös sowie die noch vorhandenen Guthaben des Kunden kann UBS
mit befreiender Wirkung am vom Richter bezeichneten Ort hinterlegen
oder in Form eines Checks an die letztbekannte Zustelladresse
des Kunden senden.
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