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Sonntag, 21. Oktober 2012

nichts neues vom BMWi bezüglich Anrufung eines Schiedsgerichtes nach dem BIT GRI-DE von 1961/63



rnx +49 30 18615 5378
e-unt Buero-VC3@bmwi.bund.de
nz VC3-90521311
onruu Berlin, 16. Oktober 2012

eernrrr Antrag auf Tätigwerden der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Vertrags vom
27.03.1961 z.wischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

aezuc Ihr Schreiben vom 10. Juni2012

Sehr geehrter Herr xy,

vielen Dank für lhr Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom
10. Juni 2012, in dem Sie erneut um Anrufung eines internationalen Schiedsgerichts bitten und
lhre Anliegen als Anleger in Griechenland-Anleihen darlegen. Aufgrund der dezeit
außerordentlichen Arbeitsbelastung kann ich erst heute auf lhr Schreiben antworten. lch bitte,
dies zu entschuldigen.
Unser Antwortschreiben vom 22. Mai 2012 an Sie legt dar, warum die Anrufung eines
internationalen Schiedsgerichts nicht in Betracht kommt. Wir haben lhre Anliegen noch einmal
geprüft, kommen aber zu keinem anderen Ergebnis. Die gegen die Anrufung eines
Schiedsgerichts sprechende Begründung haben wir lhnen in unserem Schreiben vom 22. Mai
2Ol2bereits genannt.
Mit freundlichen Grüßen
!m Auftrag
!-
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Dr. Ursina KrumphoE

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