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Mittwoch, 30. Januar 2013

anlässlich des Steuerbescheides 2010 der meine steuerauffassung zu 100% berücksichtigt untenstehend die penetrante Weigerung des Vorstandes der "Master of Desaster" sich mit den fehlerhaften Steuerabrechnungen in der Grössenordnung von über 20.000€ zu unseren Lasten das Schreiben dieses Vorstandes......


Sehr geehrter Herr Koch,

wir nehmen den umfangreichen, sich immer mehr ausufernden Mailverkehr mit unseren
Fachbereichen Wertpapierhandel bzw. Effekten zum Anlass, um Sie nochmals darauf
hinzuweisen, dass wir nicht verpflichtet und nicht mehr bereit sind, Ihnen hier Antworten zu
übermitteln. Wir hatten Ihnen bereits im Schreiben vom 01.03.2012 mitgeteilt, dass wir keine
weiteren Mails mehr beantworten. Wir drehen uns hier seit Monaten immer wieder mit
Fragestellungen von Ihnen im Kreis. Wir nehmen daher nunmehr noch einmal abschließend
wie folgt Stellung:

Bei den Werten in den obengenannten Depots handelt es sich nicht um Standardprodukte,
sondern um sehr spezielle Titel. Dementsprechend sind auch Ihre Fragestellungen und diese
sprengen den normalen Depotvertrag, den wir mit den obengenannten Depotinhabern
eingegangen sind. Wir können Ihnen versichern, dass wir die rechtlichen Vorgaben, die eine
normale Depotverwaltung beinhalten, beachten und umsetzen. Die Dienstleistungen, die wir
im Rahmen des Verwahrverhältnisses zu erbringen haben sind abschließend in den
Bedingungen für Wertpapiergeschäfte geregelt. Wir sind im Rahmen des Depotvertrages nicht
verpflichtet, höchst komplexe Steuerfragen zu beantworten. Der Depotvertrag umfasst
keinerlei Rechts- und Steuerbesorgung. Sie müssten diese Komplexe bitte mit einem hierauf
spezialisierten Steuerberater, Juristen bzw. den zuständigen Finanzämtern klären. Grundlage
für die Besteuerung von Wertpapieren sind die gesetzlichen Vorgaben und die jeweils
gültigen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen.


In diesem Zusammenhang stellen wir eine ordnungsgemäße Abführung dieser Steuern sicher.
Kreditinstitute sind hier vom Gesetzgeber zu dieser Abführung verpflichtet worden und es
handelt sich um eine Massenbesteuerung, die individuelle Handhabungen nicht zulässt. Wenn
sich nachträglich Anweisungen des Bundesministeriums für Finanzen ändern, dann können
wir hier als Bank, die lediglich die Depots führt, nachträglich nicht mehr eingreifen. Dies
müsste im Rahmen der von Ihnen abzugebenden Einkommenssteuererklärungen korrigiert
und gelöst werden. Wir sind nicht Ihr Rechts- bzw. Steuerberater. Eine Steuer- und
Rechtsberatung ist uns gesetzlich sogar untersagt. Wir führen die Steuern so ab, wie dies im
Rahmen des Zeitpunktes der Abführung von den jeweiligen Schreiben des
Bundesministeriums für Finanzen verlangt werden. Wir können hier steuerbesorgend
nachträglich nicht für die Depotkunden tätig werden. Dies ist nicht Aufgabe eines
Kreditinstitutes, das für ihre Kunden lediglich die Depots führt.

Kern Ihres umfangreichen Mail- und Schriftverkehrs ist aus unserer Sicht in erster Linie
insbesondere Ihr Unmut wegen des Zwangsumtausches, der in den Depots verwahrten
Griechenlandtiteln. Wir können weder etwas für den Schuldenschnitt griechischer
Staatsanleihen noch sind wir hier die richtigen Ansprechpartner. Sie müssten hier gegen die
Verantwortlichen gerichtlich vorgehen. Unser Haus und unser Dienstleister, die DWP Bank
haben hier lediglich die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Sie haben hier mittlerweile auch den Schlichter des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-
Thüringen (SGVHT) eingeschaltet. Der Ausgang dieses Verfahrens bleibt nun abzuwarten. Wir
werden daher auch zu steuerlichen Anfragen Ihrerseits keine Stellungnahme mehr abgeben.
Die Beantwortung von juristischen und abwicklungstechnischen Detailfragen ist im
Leistungsumfang eines normalen Depotvertrages nicht erfasst. Entsprechend ist unser Haus
auch nicht verpflichtet ihre abwicklungstechnischen Auskunftsanfragen zu beantworten.
Wir waren bisher sehr bemüht im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihre Fragen - auch wenn wir
hierzu vertraglich nicht verpflichtet waren, zu beantworten und Ihnen auch
Detailinformationen noch zukommen zu lassen, soweit uns dies möglich war. Wir haben jetzt
noch einmal mit unseren Fachbereichen, die unter Umständen gegenwärtig noch offenen
Punkte abgestimmt und überreichen Ihnen in der Anlage unsere diesbezüglichen
abschließenden Antworten, die von unseren Fachbereichen verfasst wurden. Die Anregung
von Ihnen im Zusammenhang mit § 44 KWG geht völlig ins Leere. Die Vorschriften des KWG
sind rein aufsichtsrechtliche Vorschriften, die keine zivilrechtliche Wirkung entfalten.

Wir werden zu den Themenkomplexen des Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen, zu
Fragestellungen im Zusammenhang mit den Verwahrketten und Lagerstellen sowie auch dem
Komplex des Abwicklungsweges im Zusammenhang mit Argentinienanleihen und
Besteuerungsgrundlagen keinerlei Stellungnahmen mehr abgeben. Wir drehen uns hier
bedauerlicherweise immer wieder im Kreis und werden auf Ihre Mails, die zum Teil völlig
unverständlich sind, nicht mehr antworten.


Wir werden auch andere gleichgelagerte Reklamationen nicht mehr beantworten.
Wir empfehlen Ihnen vielmehr, hier aufgrund der immer wieder von Ihnen geäußerten
Unzufriedenheit mit unserem Haus alle Depots zu schließen und zu übertragen. In diesem
Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Schreiben vom 21.06.2011 sowie vom
16.01.2012. Wir sind nicht mehr bereit den von Ihnen gestellten hohen Ansprüchen und
komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit den einzelnen Titeln der Depots
nachzukommen.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie unsere Mitarbeiter mit Ihrem Mailverkehr, Anfragen und
der Übersendung komplexer Unterlagen und der damit einhergehenden Prüfung, weiterhin
beschäftigen zu müssen, werden wir die Geschäftsbeziehung zu den Kontoinhabern beenden
müssen. Eine weitere Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung ist uns dann nicht zumutbar.
Diesen Zustand hatten wir bedauerlicherweise schon einmal. Da wir zunehmend feststellen
müssen, dass Sie unsere Antworten zudem auch in verschiedene Internetplattformen
einstellen, sehen wir hier zudem eine weitere Störung der Geschäftsbeziehung. Vorsorglich
weisen wir Sie daraufhin, dass wir an unseren Schreiben ein Urheberrecht haben und Sie nicht
berechtigt sind, diese Schreiben oder sinnentstellende Teile daraus zu veröffentlichen und zu
verbreiten. Sollten Sie dies nicht beachten, müssten wir ggf. sogar den Rechtsweg
beschreiten.

Sobald das jetzt anhängige Schlichtungsverfahren beendet ist, werden wir eine fristgemäße
Beendigung der Geschäftsbeziehung in Erwägung ziehen. Wenn eine auf gegenseitige
Rücksichtnahme beruhende Geschäftsbeziehung nicht mehr im Gleichgewicht ist, wie dies
vorliegend der Fall ist, bleibt letztendlich nur die Beendigung einer solchen
Geschäftsbeziehung. Da Sie immer wieder als Bevollmächtigter der Depotinhaber Ihre
permanente Unzufriedenheit mit unserem Haus äußern und Ihre Erfahrungen mit anderen
Kreditinstituten in diesen Bereichen loben, können wir ohnehin nicht nachvollziehen, warum
Sie bzw. die Depotinhaber die Depots nicht dorthin übertragen.
Den Depotinhabern selbst haben wir von diesem Schreiben Kopien zur Kenntnisnahme
übersandt.
Anlagen

Sellner  Scheidel  (2 Vorstände)


5 Kommentare:

  1. Was ist eigentlich dein Problem ?
    Du bekommst doch die zuviel abgeführten Steuern vom FA zurück und gut ist es.
    Nimm doch deine Depots und geh weg von der Sparkasse, dann haste deine Ruhe.
    Schadensersatz kriegste von denen eh nicht denn die ziehen sich auf die Anweisungen aus dem Finanzministerium zurück.

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  2. Ich gebe dem Vorkommentator recht. Lass es doch und verzettel Dich nicht in eine Fehde mit der Bank. Die haben einen schlechten Dienstleister, der die komplizierten Dinge nicht richtig regelt und dafür kann die Spasskasse nix.

    Das mit Griechenland zu klären ist wichtig und richtig, aber es geht doch hier nicht um einen Kleinkrieg zwischen Menschen, die Dich ja persönlich nicht verletzen möchten. Lass es Anwälte sachlich und nüchtern klären.

    Allenfalls hättest Du hier Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen, wenn das wirklich gegen die Anweisungen des BMF widersprochen hat. Wegen den paar Prozent und de geringen Betrag lohnt sich doch kein Aufwand oder vertane Zeit, auch wenn es für Dich ungerecht aussieht. Aber hier wollte Dich doch keiner persönlich verletzen. Und dass sie es nervt, wenn sie alles hier im Internet lesen, kann man auch nachvollziehen. Was sollen die denn Deiner Meinung nach tun, versetz Dich doch mal in die Lage des Vorstandes. Und wenn ihr euch nicht mehr "grün" seid, dann geh doch einfach woanderes hin und lass die Juristen die Cacerei aufarbeiten. Stell Dir mal vor ein Richter liest das hier, dann wirft das nicht das Beste (unschuldige) Licht auf Dich, wenn Du hier von 1460% Rendite mit distressed debt schreibst...

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  3. Gut gemeinte Ratschläge allesamt!
    Nur völlig sinnlos.denn der King of feud Rolf Koch braucht seinen taeglichen Kleinkrieg wie sein täglich Brot.
    Egal ob mit der Sparkasse oder im wiebel

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  4. Eins sollte man bei dem Streit nicht aus dem Auge verlieren:
    Beide Seiten können einen Depotvertrag ohne Angaben von Gründen kündigen, steht so in den AGB.

    Und - im Gegensatz zum Girokonto - ist meines Wissens nach keine Bank verpflichtet, mit jemandem einen Depotvertrag abzuschließen. Das geschieht auf freiwilliger Basis.
    Und bei der Eskalationsstufe, die die Auseinandersetzung mittlerweile (publikumswirksam) erreicht hat könnte ich mir vorstellen, daß andere Banken dankend ablehnen, wenn Du die Bank wechseln willst. Ob´s das wert ist?

    Ich würde den Disput mit der SPK beenden, mir die Steuern vom FA wiederholen, ggf. rechtliche Dinge wg. der CACerei über einen Anwalt in alle Stille klären lassen und mein Depot zu einer professionelleren Bank umziehen - bevor noch mehr Porzellan zu Bruch geht.

    Die Sparkasse ist was für Greti und Pleti, aber nix für professionelle Anleger.

    (Aldy)

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    1. Die Griechen CACerei von und mit den Banken muss öffentlich aufgeklärt werden! Ohne wenn und aber. Da ergeben sich gleich reihenweise Straftatbestände von seiten der Banken. Da wird nichts unter den Teppich gekehrt, sollen die doch dafür ruhig Ihren Job verlieren...
      Im übrigen sollten /müssen wir unsere Konten, dank der Stempelsteuer, demnächst sowieso in Großbritannien oder Schweden führen lassen...

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