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Freitag, 25. Januar 2013

Verfassungsrechtler nennt GEZ-Gebühr verfassungswidrig


GUTACHTEN FÜR HANDELSVERBANDVerfassungsrechtler nennt GEZ-Gebühr verfassungswidrig

ARD und ZDF geraten in der Debatte um den neuen Rundfunkbeitrag in die Defensive. Ein renommierter Verfassungsrechtler hat die GEZ-Gebühr unter die Lupe genommen und kommt zu einem Ergebnis von großer Tragweite.
Anmeldeformular der Gebühreneinzugszentrale GEZ (Foto vom 04.05.2010). Quelle: dpa
Anmeldeformular der Gebühreneinzugszentrale GEZ (Foto vom 04.05.2010).Quelle: dpa
BerlinDer Handelsverband Deutschland HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass der seit dem 1. Januar gültige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.).

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Der Beitrag, schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und also eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden „überproportional belastet“.

DIE SENDUNG MIT DEN MÄUSENWofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen

  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
  • Die Sendung mit den Mäusen: Wofür ARD und ZDF Gebühren-Milliarden verprassen
Der Handelsverband Deutschland macht sich diese Kritik zu eigen. „Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der „F.A.Z.“. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Der Verband fordere ein „gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung“.
Welche weitere Schritte der Handelsverband nun unternimmt, ist offen. Auf die Frage, ob der Verband selbst über eine Verfassungsklage nachdenkt sagte ein Sprecher, dass es dazu noch einigen Klärungsbedarf gebe.

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