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Mittwoch, 16. Januar 2013
so richtig will Cleary mit dem Schuldner GRI (noch) nichts zu tun haben // ein Schreiben ans LG Darmstdat
C l e a r y G o t t l ie b S t e e n & H a m il t o n l l p
MAIN TOWER
NEUE MAINZER STRASSE 5 2
6031 1 FR AN KFU R T AM MAIN
+ 4 9 (6 9 ) 9 7 1 0 3 - 0
T E LE F A X + 4 9 (6 9 ) 9 7 1 0 3 -1 9 9
W W W . C L E A R Y G O T T L I E B .C O M
Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13-15
64283 Darmstadt
Az.: 2 O 342/12
ln Sachen
Koch ,1. Hellenische Republik
reiche ich die Klageschrift vom 07.11.2012 und die Verfügung des Gerichts
vom 19.11.2012 zurück. Wir sind für die Hellenische Republik weder als
Zustellungsbevollmächtigte bestellt noch für dieses Verfahren bislang als
Prozessbevollmächtigte mandatiert.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
Wiebke Holzapfel
- Rechtsanwältin -
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na ja was noch nicht ist kann ja noch werden....
aus der Wortstellung schliesse ich dass Cleary hier durchaus mit einer mandatierung rechnet
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Am 1. Februar gehts in Gr. los...
AntwortenLöschenKönnte ne Überraschung geben! Vielleicht wollen die Griechen auch gar nicht mehr...
Wieweit sind die anderen Klagen in DE gediehen???
Ja da schau an. Die olle Holzapfel, die hat doch schon in der Anfangszeit bei den Argies immer den Anstandswauwau fuer Strba gespielt.
AntwortenLöschenUnd das die Klageschrift zurueckgegeben wurde, damit versucht man anscheinend bereits die Zustellung und damit die Rechtshaengigkeit zu verhindern.
Anders als bei Argentinien gibt es bei Griechenland glaube ich keinen Zustellungsbevollmaechtigten ala Fideurop.
Dann viel Spass bei einer Auslandszustellung in Griechenland mit Rechtshilfeersuchen. Wie alt bist du schon, Rolf ?
AntwortenLöschenRolf braucht die Klage eigentlich nur an die Botschaft schicken zu lassen... den Rest regelt das EU Recht!
AntwortenLöschender EuGH schickt die Klagen immer an die griechische Botschaft in Luxembourg. Ich dachte, das ist bei allen Klagen gegen einen Staat so? Habe mich damit aber noch gar nicht beschäftigt.
AntwortenLöschenAus zweiter Hand habe ich gehört, daß in Kiel die Frist für die Klagebeantwortung auf Ansuchen der Beklagten schon 2* erstreckt wurde. Zustellung dürfte hier also nicht das Übel sein. Ist aber wie gesagt von einem RA, der mit einem der in Kiel beteiligten RAs angeblich gesprochen hat. In Ö will man hier in den nächsten Tagen ebenfalls ähnlich strukturierte Klagen einbringen.
Irgendwas ist da am laufen, warum sonst werden die Klagen (incl. der Mailänder Klage gegen die EZB vorm EuGH) immer weiter verschoben... wenn der Anfechtungsklage in Gr. man nicht stattgegeben wird... das sieht derzeit alles da nach aus! Lassen wir uns ab Februar überraschen...
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