APA
11.01.201314:16 Uhr
Österreichische Bond-Gläubiger verklagen Griechenland
- Österreichische Käufer griechischer Staatsanleihen wollen den griechischen Staat verklagen, weil ihre Anleihen ohne ihre Zustimmung konvertiert wurden und ihnen dadurch ein beträchtlicher Schaden entstanden ist.
"Wir haben Griechenland außergerichtlich aufgefordert Zahlung zu leisten, aber keine Antwort bekommen", sagte der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Brand zur APA. Darum sollen nächste Woche die ersten Klagen eingebracht werden.
Brand vertritt nach eigenen Angaben etliche private und institutionelle Anleger, bei den Klagen gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag an Forderungen. "Diese einseitige Konvertierung durch Griechenland ist eine materielle Enteignung der Gläubiger", sagte Brand. Die österreichische Politik habe nicht zum Schutz der geschädigten österreichischen Anleger reagiert.
Nach Brands Rechtsauffassung hat Griechenland "gegen fundamentale Rechtsgrundsätze des Europarechts verstoßen", insbesondere gegen das in der Europäischen Grundrechtscharta, Artikel 17, verankerte Grundrecht auf Eigentum.
"Es gibt in Österreich noch keine Entscheidung zu einem ähnlichen Thema", so Brand, "wir betreten damit juristisches Neuland, mit allen Vor- und Nachteilen". Er rechne sich in dem Rechtsstreit gute Chancen aus - wie lange das Verfahren dauern wird "ist eine Frage, die ich Ihnen seriös nicht beantworten kann".
Der Fall werde wahrscheinlich bis zum OGH gehen und da es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handle, "ist nicht ausgeschlossen, dass ein österreichisches Gericht einen Vorlageantrag an den EuGH richtet". Der OGH würde in diesem Fall den EuGH ersuchen, das Europarecht auszulegen und dann auf Basis dieser Auslegung entscheiden. In Deutschland seien in dem Zusammenhang bereits mehrere Klagen eingebracht worden, sagte Brand.
Nach Brands Rechtsauffassung hat Griechenland "gegen fundamentale Rechtsgrundsätze des Europarechts verstoßen", insbesondere gegen das in der Europäischen Grundrechtscharta, Artikel 17, verankerte Grundrecht auf Eigentum.
"Es gibt in Österreich noch keine Entscheidung zu einem ähnlichen Thema", so Brand, "wir betreten damit juristisches Neuland, mit allen Vor- und Nachteilen". Er rechne sich in dem Rechtsstreit gute Chancen aus - wie lange das Verfahren dauern wird "ist eine Frage, die ich Ihnen seriös nicht beantworten kann".
Der Fall werde wahrscheinlich bis zum OGH gehen und da es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handle, "ist nicht ausgeschlossen, dass ein österreichisches Gericht einen Vorlageantrag an den EuGH richtet". Der OGH würde in diesem Fall den EuGH ersuchen, das Europarecht auszulegen und dann auf Basis dieser Auslegung entscheiden. In Deutschland seien in dem Zusammenhang bereits mehrere Klagen eingebracht worden, sagte Brand.
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