Collective Action Clause (CAC)
Schuldtitel des Emittenten Bund mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden seit Jahresbeginn 2013 mit einer sogenannten Collective Action Clause (CAC) begeben. Die Klausel, die seit Jahresbeginn auch in den Bedingungen für die Anleihen aller anderen Euroländer gilt, soll künftige Umschuldungen erleichtern. Die Umschuldungsklausel gilt ausschließlich für neue und nicht für vor Beginn dieses Jahres begebene Staatsanleihen.
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