Düsseldorf/NikosiaSchuldenschnitt – bei vielen Anlegern weckt dieses Wörtchen immer noch unschöne Erinnerungen. Spätestens seit dem Drama um Griechenland ist klar: Bei einem Schuldenschnitt sehen Privatanleger kaum etwas von ihrem Geld wieder. Im Falle Griechenlands handelte es sich um nichts anderes als eine Enteignung, auch wenn in der offiziellen Diktion immer vom „freiwilligen Schuldenschnitt“ die Rede war.
sollte man weiterlesen....
Schiedsgerichtsverfahren
AntwortenLöschenErfreuliche Nachrichten gibt es derweil bezüglich des geplanten
Schiedsgerichtsverfahrens gegen Griechenland zu berichten. Wir sind mittlerweile
mit einer renommierten international tätigen Kanzlei in Gesprächen über das
Schiedsverfahren und stehen kurz vor der Fertigstellung des Klagemodells. Wir
erwarten hier spätestens bis Ende Januar 2013 eine endgültige Entscheidung.
Nachdem zuvor die von uns angesprochenen Kanzleien zwar hohe
Erfolgsaussichten gesehen haben, aber aufgrund interner Richtlinien das Mandat
nicht annehmen durften, da europäische Kollegen der Kanzleien für die Gegenseite
(EFSF, Banken) aktiv waren, konnten wir in den letzten Tagen deutliche
Fortschritte in der Angelegenheit verzeichnen.
Wir betrachten eine Klage vor dem Schiedsgericht als sehr interessant, da wir dieser
sehr hohe Erfolgsaussichten zubilligen. Für die Betroffenen ist hierbei wichtig zu
wissen: Es ist nicht möglich, an der Schiedsgerichtsklage teilzunehmen, wenn Sie
gleichzeitig ein juristisches Verfahren gegen Griechenland vor einem ordentlichem
Gericht anstrengen!
Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur
Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter
info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
München, 4.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten
Anleihen Griechenlands!