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Samstag, 26. Januar 2013

Gutachten: Neuer Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig


Öffentlich-rechtliche SenderGutachten: Neuer Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

 ·  Die Kritik am neuen Rundfunkbeitrag, den die öffentlich-rechtlichen Sender seit dem 1. Januar erheben, bekommt immer neue Nahrung. Der Handelsverband HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, der Beitrag verstoße gegen das Grundgesetz.
© IMAGODie Zeiten des Testbilds sind vorbei - über die Finanzierung wird weiter gestritten.
 Bestimmte Unternehmen und Branchen, Städte und Gemeinden, Behinderte, die bislang keine Gebühr zahlen mussten, und Bürger, die allein fürs Radio oder den Computer Gebühren entrichteten, werden deutlich stärker belastet. Insbesondere der Einzelhandel hat es mit zum Teil exorbitanten Steigerungen um das Zwei- bis Zehnfache zu tun.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) legt dazu nun ein Gutachten vor, verfasst von dem renommierten Verfassungsrechtler Christoph Degenhart aus Leipzig. Degenhart kommt zu dem Schluss: Der neue Rundfunkbeitrag verstößt gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greift in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und ist nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen „Beitrag“ handele, fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag sei formell und materiell verfassungswidrig.

Handelsverband HDE verlangt Gerechtigkeit

Der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag im Sinne einer „Vorzugslast“, schreibt Degenhart. Denn diese setze „individuelle oder individualisierbare Vorteile“ voraus. Die Beitragspflicht aber sei an die bloße Inhaberschaft von „Raumeinheiten“ gekoppelt, diesen wiederum könne der Empfang von Rundfunk nicht einfach zugeordnet werden. Auch seien „allgemeine Vermutungen und Typisierungen“ über die Rundfunknutzung nicht zulässig. Der Gesetzgeber achte nicht darauf, ob in Unternehmen den Mitarbeitern Rundfunkempfang gestattet oder dieser überhaupt möglich sei. Der Rundfunkbeitrag gleiche einer „grundstücksbezogenen Steuer“. Und eine solche zu erlassen, dafür besäßen die Bundesländer keine Gesetzgebungskompetenz. Unternehmen, deren Mitarbeiter sich auf viele Betriebsstätten verteilen, würden zudem überproportional belastet, dazu trage auch die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge bei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden „überproportional belastet“.
Degenharts Gutachten soll den Mitgliedern des Einzelhandelsverbands HDE als Handreichung dienen. Es deckt sich mit der Argumentation derDrogeriehandelskette Rossmann, die vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagt, und nennt Argumente, wie sie sich in der ähnlich lautenden Klageschrift eines rheinland-pfälzischen Fuhrunternehmers finden.

Rossmann soll anstatt bislang 39.500 Euro rund 200.000 Euro pro Jahr zahlen

Der Handelsverband HDE macht sich Degenharts Expertise zu eigen - der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig. „Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der F.A.Z. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Der Verband fordere ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung.
Obwohl sich die Fälle deutlich erhöhter und ungleich erhobener Abgaben häufen - Rossmann soll anstatt bislang 39.500 Euro rund 200.000 Euro pro Jahr zahlen -, weisen ARD, ZDF und Deutschlandradio und führende Medienpolitiker die Kritik weiter zurück. Im NDR-Fernsehen sagte der scheidende Chef der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, der bei der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags federführend wirkte, die Politik habe „keine Fehler gemacht“, die Wirtschaft profitiere insgesamt erheblich. Er sei zuversichtlich, dass das neue Gebührenmodell „juristisch standhalten“ werde.

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