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Samstag, 12. Januar 2013

ich habe wieder was dazugelernt.....Klageschrift - Klageerwiderung - Replik - Duplik - Triplik - usw ?


Im zivilrechtlichen Klageverfahren wechseln die Parteien je nach Anzahl ihrer Schreiben Schriftsätze in dieser Reihenfolge:
  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
Beispiel:
  • Der klagende Vermieter verlangt mit der Klageschrift Miete, § 535 II BGB.
  • Der beklagte Mieter wendet in der Klageerwiderung Mietminderung wegen Mängel der Mietsache ein, § 536 I BGB.
  • Der Kläger repliziert mit der Behauptung, die Parteien hätten eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen.
  • Der Beklagte dupliziert und macht geltend, der vertragliche Minderungsausschluss sei unwirksam, denn der Kläger habe den Mangel arglistig verschwiegen, § 536d BGB.
  • Der Kläger tripliziert, indem er bestreitet, den Mangel überhaupt gekannt zu haben.

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