Staaten sichern Ausfall ihrer eigenen Schulden rechtlich ab
Enteignung durch Collective Action Clauses (CAC): Raus aus Lebensversicherungen!
Alle ab diesem Jahr neu emittierten Staatsanleihen von Euro-Staaten enthalten eine Klausel, die die rechtlich wasserdichte Enteignung von Anlegern ermöglicht. Verschuldete Staaten können sich künftig rasch auf Kosten der Anleger ihrer Schulden entledigen, ohne dass diese etwas dagegen tun können. Was sind Collective Action Clauses?
Collective Action Clauses sind Bestandteil der Anleihebedingungen von allen ab diesem Jahr neu begebenen Staatsanleihen von Euro-Staaten. Ist eine solche Klausel in den Bedingungen enthalten, können die Anleihebedingungen neu verhandelt werden, wenn 75 Prozent der Gläubiger dem zustimmen. „Neu verhandeln“ kann zum Beispiel bedeuten, dass die Hälfte der Schuld gar nicht und die andere Hälfte zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt als geplant zurückbezahlt wird. So geschah es etwa im Fall Griechenland: Banken und Versicherer stimmten der Umstrukturierung zu und Kleinanleger mussten herbe Verluste verkraften.
Im Fall Griechenland steht Kleinanlegern noch der Gerichtsweg offen, weil die betroffenen Anleihen noch nicht mit einer CAC-Klausel ausgestattet waren. Die Politik fürchtet offenbar, dass sich die Abwicklung möglicher Staatspleiten in den kommenden Jahren durch Klagewellen von Kleinanlegern verzögert. Deshalb wurde im Rahmen der Euro-Rettung die obligatorische Einführung von CAC-KLauseln betroffen.
Welche Privatanleger sind betroffen?
Zu den Charakteristika der Krise gehört das Phänomen, dass die meisten Bürger in den abstrakten Vorgängen kaum konkrete Auswirkungen auf sich selbst befürchten – diese Vermutung drängt sich angesichts des verhaltenen Widerstands gegen den ESM jedenfalls auf. Dieses Muster lässt sich auch hinsichtlich der Collective Action Clauses beobachten: Die Einführung der Klauseln hat kaum Aufsehen erregt.
Dennoch dürften im Fall einer Staatspleite gerade in Deutschland sehr viele Anleger betroffen sein. Insbesondere Besitzer von Lebensversicherungen müssen mit Verlusten rechnen: Die Vertragsguthaben in Lebens- und Rentenversicherungen sind im Wesentlichen (über 90 Prozent) durch Staatsanleihen in den Portfolios der Versicherer gedeckt.
Die Bedeutung der CAC wächst von nun an kontinuierlich: Wird eine laufende Staatsanleihe ohne Klausel fällig, wird diese durch eine neue Anleihe mit CAC abgelöst. Mehr als 50 Prozent der deutschen Staatsschulden entfallen auf Anleihen mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren.
Im Fall eines Staatsbankrotts würden sich Privatanleger voraussichtlich am schlechten Ende der Nahrungskette wiederfinden: Banken könnten sich auf großzügige Refinanzierungshilfen der EZB verlassen, Hedgefonds würden in weiten Teilen über Kreditausfallversicherungen entschädigt. Privatanleger müssten die Verluste dagegen allein kompensieren.
Fazit: Auch wenn es unbequem ist, sollten Sparer ihre Lebensversicherung auf den Prüfstand stellen und eine Kündigung oder Veräußerung in Betracht ziehen. Je länger die Krise andauert, desto näher rückt tatsächlich ein großer Staatsbankrott.
BankingPortal24.de
15.01.2013
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Collective Action Clauses, CAC, Staatsanleihen, Anleihebedingungen, Lebensversicherungen
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Das Problem mit der Kündigung ist, dass man eh nicht mal annähernd die Hälfte wieder rausbekommt... Wegen den 30 % Abschluss- Provisionen für die Vertreter und den 20 % für die Versicherungsgesellschaft!
AntwortenLöschenHier zeigt sich nun deutlich, daß das Chance-Risiko-Verhältnis bei Lebensversicherungen schon lange nicht mehr stimmt - Minirenditen und das Damoklesschwert der teilweisen Enteignung.
AntwortenLöschenDa investiere ich doch lieber in eine Allianz-Aktie als in eine Allianz-Lebensversicherung.
(Aldy)
Man kann die Versicherung auch beitragsfrei stellen lassen...
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