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Freitag, 11. Januar 2013

Die Umschuldungsklausel gilt ausschließlich für neue und nicht für vor Beginn dieses Jahres begebene Staatsanleihen.


AnleihenBund begibt erste Anleihe mit Umschuldungsklausel

 ·  Die neue Klausel gilt seit Jahresbeginn in allen Eurostaaten und soll den Umgang mit künftigen Staatsschuldenkrisen vereinfachen. Denn sie ermöglicht den Gläubigerverzicht per Mehrheitsentscheid.
© EILMES, WOLFGANGFinanzagentur in Frankfurt: Sie verwaltet die Schulden des Bundes
Deutschland hat am Mittwoch erstmals eine Bundesanleihe mit einer Umschuldungsklausel begeben. Von nun an werden alle Schuldtitel des deutschen Staates mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten mit einer sogenannten Collective Action Clause (CAC) begeben.
Die Klausel, die seit Jahresbeginn auch in den Bedingungen für die Anleihen aller anderen Euroländer gilt, soll künftige Umschuldungen erleichtern und verhindern, dass ein kleiner Teil der Gläubiger gegen den Willen und auf Kosten der Mehrheit eine Lösung verhindert. Die Umschuldungsklausel gilt ausschließlich für neue und nicht für vor Beginn dieses Jahres begebene Staatsanleihen.
Die neue Regel, die in den der Emissionsbedingungen für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes enthalten ist, erlaubt es einer Gläubigerversammlung bindend für alle Gläubiger einer Änderung der Anleihebedingungen zu beschließen. Dieses Recht ist eine wichtigen Veränderung in den Spielregeln, die beim Umgang mit überschuldeten Staaten gelten.

Umgang mit Staatsschuldenkrisen vereinfachen

Frühere Umschuldungen wurden häufig dadurch erschwert, dass zwar allein Gläubigern klar war, dass der betroffene Staat überschuldet war und seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen konnte, eine für alle bindende Einigung aber trotzdem unmöglich war. Die Folge: Ein kleiner Teil der Gläubiger konnte darauf spekulieren, dass der Rest der Investoren verzichten würde, um dann - gegenüber dem inzwischen entschuldeten Staat - den vollen Nennwert ihrer Anleihen eintreiben zu können. Unter anderem aus diesem Grund ist auch nach mehr als zehn Jahren Argentiniens Umschuldung immer noch nicht abgeschlossen.
Um den Umgang mit künftigen Staatsschuldenkrisen zu vereinfachen und eine Verlustbeteiligung aller privaten Gläubiger in einer Umschuldung zu erleichtern, haben sich die Eurostaaten vor gut einem Jahr auf gemeinsame Umschuldungsklauseln für ihre Staatsanleihen geeinigt, die nun seit Jahresbeginn für alle neuen Titel gelten. Nach den neuen Regeln kann eine Gläubigerversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent des in der Versammlung vertretenen Kapitals alle Anleihebedingungen verändern, sofern auch der Emittent zustimmt. Bei schriftlicher Abstimmung reicht eine Zweidrittelmehrheit. Möglich sind also zum Beispiel eine Verlängerung der Laufzeit, eine Reduzierung des Zinses und eine Reduzierung des Nennwerts.

Wichtiger Fortschritt

Das Bundesfinanzministerium hat die Änderung insbesondere des Paragraphen 12 der Emissionsbedingungen kurz vor Weihnachten bekannt gegeben. Über Details informiert unter anderem die Internetseite der deutschen Finanzagentur, die im Auftrag des Bundes die deutschen Staatsanleihen emittiert. Dort wird zum Beispiel beschrieben, wie die Gläubigerversammlung einzuberufen ist und welche Fristen gelten. Möglich ist demnach außerdem, dass eine Versammlung übergreifend für mehrere Anleiheemissionen Beschlüsse fasst, sofern die einfach Mehrheit der Gläubiger für jede einzelne der betroffenen Emissionen dem zustimmt.
Gerade die Möglichkeit dieser umfassenden Beschlüsse hält Adam Lerrick, der deutsche Privatanleger in den argentinischen Umschuldungsverhandlungen vertreten hat, für einen wichtigen Fortschritt und eine Verbesserung. „Das macht es für professionelle Investoren im Fall einer Umschuldung sehr viel schwieriger, eine bevorzugte Behandlung durchzusetzen“, erläutert Lerrick.

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