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Dienstag, 4. März 2014

ABDRECO-GmbH Friedberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

ABDRECO-GmbH
Friedberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
31.12.2012.
EUR
31.12.2011.
EUR
A. Umlaufvermögen 310.874,36 309.654,58
B. Rechnungsabgrenzungsposten 185,82 185,82
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.036,76 7.556,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 317.096,94 317.396,94
Passiva
31.12.2012.
EUR
31.12.2011.
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 500,00 800,00
C. Verbindlichkeiten 316.596,94 316.596,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 317.096,94 317.396,94
sonstige Berichtsbestandteile
.
Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB .
.
Es sind keine Angaben zu machen..
.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführungsorgane (§ 258 Nr. 9 lit. c HGB)

1.1.2012 - 31.12.2012 .
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern / Geschäftsführern beträgt 37.350,79 EUR..
1.1.2011- 31.12.2011 .
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern / Geschäftsführern beträgt 85.534,75 EUR..
.
.
.
.
Angaben zur Feststellung: .
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2013 festgestellt.

– Seite 1 von 2 –
Datum der Hinterlegung: 12.08.2013
Auszug aus dem Unternehmensregister

11 Kommentare:

  1. Nicht gedeckter (Negativ-)Betrag beim Eigenkapital würde über einen längeren Zeitraum eine Insolvenz nach sich ziehen - Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer - auch hier kann eine strafbare Handlung vorliegen!

    Worte und Konsequenzen wie Nachschusspflicht gegenüber den Gesellschaftern scheint für den Oberjuristen Heichele genauso fremd zu sein.

    Eigentlich müssten die armen Kunden ("Stillen") der ABdreco GmbH angesichts dieser Zahlen zittern, ob Ihr Titel bei der Abdreco in guten Händen ist. Ist die Gesellschaft in Insolvenz gegangen, löst sich möglicherweise der Titel in Luft auf.

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    1. Es tut immer noch weh , dass die ABDRECO GmbH ihr Verfahren gegen Argentinien gewonnen hat, was ?
      Tja, hat das ganze Strba Zuarbeiten mit der Rechtsberatungsthematik (die nur einigen wenigen sog. "Adriaten" bekannt war ) nichts geholfen ?
      So ein Pech aber auch , dass RA Heichele der Schlauere war und den Fall gewonnen hat.Lol.

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    2. na da bin ich mal beruhigt den superschlauen RA Jakob Heichele in meinen Reihen zu wissen.....der wird mir dann doch sicher helfen können

      (sag mal anonym, weisst du nicht das Eigenlog gottserbärmlich stinkt.....)

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    3. Ach , deswegen stinkts in diesem Blog täglich so fürchterlich penetrant gen Himmel, dass sogar der Bildschirm sofort beschlägt wenn man ihn nur aufmacht.
      Lol.

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    4. du warst auch schon geistreicher.....

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  2. Was für ein Schwachsinn. Aber was will man im Schwachsinnsblog auch anderes erwarten.
    Zumindest hat der Blogbetreiber anscheinend ein bisschen dazu gelernt was Gesellschaftsrecht betrifft.

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  3. wohl eher Publizitätsrecht....

    aber zum Gesellschaftsrecht: der Verantwortliche für diesen eher verschleiernden Abschluss sollte schon im Dokument erkennbar sein....

    handelt es sich um den GF RA Jakob Heichele ? der mal genau gucken sollte ob "seine" GmbH nicht wg Überschuldung insolvenzreif ist....negatives Eigenkapital....

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  4. Angesichts deiner überaus rudimentären Kenntnisse des Gesellschaftsrechts und deiner Vergangenheit in Sachen Firmenpleiten solltest du einfach die Klappe halten.
    Ein Bankrotteur wie du, der seit Jahrzehnten den Offenbarungseid leistet, sollte als allerletzter anderen Ratschläge in Sachen Insolvenz geben.

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  5. Der Geschäftsführer der Abdreco GmbH scheint sich zum Publizitiätsrecht nicht auszukennen, sonst würde er wissen, dass auch bei Vereinfachung nach §326 HBG der Geschäftsführer als Person zu benennen ist. Eindeutig eine Verletzung der Publizitätspflichten.

    Des Weiteren weiß Klein-Lischen mit wenigen Stunden Buchhaltungskenntnissen, dass eine Kreditreduzierung sich auf die Bilanzsumme von knapp 50 T€ zum Vorjahr unmittelbar auswirkt und daher an der Buchhaltung eines ordentlichen Kaufmannes bei der Abdreco GmbH ordentlich etwas stinkt

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  6. Also, Klein-Lischen weiss jedenfalls definitiv mehr von diesen Dingen als du.
    Zumindest weiss Klein-Lischen, dass es immer ratsam ist alles zu lesen und nicht nur vom Blogbetreiber zusammengeschusterte Auszüge aus Seite 1.

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  7. Gähn - fordere lieber die Nachschusspflicht ein, wie es das GmbH-Gesetz in Verbindung mit der Abdreco-Satzung vorsieht, als solches Gelaber von Dir zu geben.

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