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Sonntag, 6. Dezember 2015

Auch das OLG Frankfurt am Main hatte in einem noch nicht rechtskräftigen Fall, der nicht von Dr. Späth & Partner erstritten wurde, mit Urteil vom 17.09.2014 mit dem AZ. 4 U 97/14 ebenfalls dem dortigen Anleger ein Recht zur fristlosen Kündigung zugesprochen.

Hier handelt es sich um mein Soloarworld-Urteil.....die mdl Verhandlung in der Revisionssache findet am Di 8.12.2015 um 10 Uhr in Karslruhe beim BGH statt.....

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