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Sonntag, 6. Dezember 2015

Erste Klage auf Rückzahlung vor dem LG Stuttgart eingereicht! Eile ist geboten! Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hat inzwischen für einen ersten Anleger Klage gegen die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht.

EnergyCapitalInvest:ErsteKlageaufRückzahlungeingereicht!
03.12.2015

Erste Klage auf Rückzahlung vor dem LG Stuttgart eingereicht! Eile ist geboten! Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hat inzwischen für einen ersten Anleger Klage gegen die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht.


Hier wird die Rückzahlung des Anlagebetrages Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen geltend gemacht.

Der Kläger hatte die fristlose Kündigung der Anleihen erklärt, nachdem ECI mit Anlegerversammlung vom 08.10.2015 eine Umstrukturierung beschlossen hatte, in der die Änderung der Anleihebedingungen dahin gehend beschlossen wurde, das Anleihekapital und die Anleihezinsen an Erfüllung statt durch Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. auszubezahlen.

Nach Ansicht der BSZ e.V:-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner könnte Anlegern daher im Fall Energy Capital Invest ein Recht zur fristlosen Kündigung zustehen. Dr. Späth & Partner hatten daher in der letzten Zeit für ECI-Anleger bereits fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund ausgesprochen, da die Auszahlung mit Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation für die Anleger bedeuten könnte.

Doch Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine fristlose Kündigung umgehend nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe, d.h. binnen weniger Wochen, ausgesprochen werden muss, um nicht das Recht zur fristlosen Kündigung zu verlieren. Da die Versammlung am 08.10.2015 stattfand und vielen Anlegern um den 19. - 20.10. zugestellt wurde, könnte nur noch wenig Zeit für eine fristlose Kündigung bleiben.

Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein von der Kanzlei Dr. Späth & Partner erstrittenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, verkündet am 04.09.2015 mit dem Az. 2-23 O 484/13. In diesem Vorbehaltsurteil wurde eine andere Anleiheemittentin, die in dem Fall Anleihen herausgegeben hatte, zur Rückzahlung der in den Anleihen angelegten Gelder verurteilt – Zug um Zug gegen Rückübertragung der dortigen Anleihen.

Auch das OLG Frankfurt am Main hatte in einem noch nicht rechtskräftigen Fall, der nicht von Dr. Späth & Partner erstritten wurde, mit Urteil vom 17.09.2014 mit dem AZ. 4 U 97/14 ebenfalls dem dortigen Anleger ein Recht zur fristlosen Kündigung zugesprochen.

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