1. Wichtige Kundeninformation | |||
Ab 01. August 2012 tritt das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr“ in Kraft. Dadurch sind wir verpflichtet, alle Orderbuttons vor dem Absenden einer Order mit „kostenpflichtig“ zu kennzeichnen. Wir weisen darauf hin, dass wir den Zusatz „kostenpflichtig“ nun generell anzeigen, unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit Ihrer Auftragserteilung tatsächlich Kosten anfallen. Dementsprechend wird dieser Zusatz beispielsweise auch bei gebührenfreien Orders im Handel mit Premiumpartner-Produkten angezeigt, auch wenn diese im Rahmen der Partnerschaft natürlich auch weiterhin gebührenfrei abgewickelt werden. Wenn ich alles mit "kostenpflichtig" labele....auch nichtkostenpflichtige Sachen, höhle ich den gesetzlichen Zweck dieserBürgerfreundlichenRegelung aus.... Ich warte nur auf jemanden, der "angepisst" genug ist, der diese Sache auf Tapet bringt.... |
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Sonntag, 29. Juli 2012
Flatex höhltgesetzliche Kundenrechte durch Inflationierung aus
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