Griechenland-Anleihen: Lohnt es, Athen zu verklagen?
24.07.2012, 15:19 Uhr
Das Schulden-Chaos in Griechenland trifft nicht nur Profi-Investoren, sondern auch Kleinanleger. Anlegerschützer haben nun ein Informationsnetzwerk gegründet. Sie geben Rat, was Kleinanleger tun können.
FrankfurtGriechenland steht immer noch am Rande der Staatspleite. Die Gerüchte vom Wochenende, der Internationale Währungsfonds könnte seine Hilfskredite für die Hellenen einstellen, machte diese Gefahr wieder überdeutlich. Viele Anleger, die noch auf griechischen Staatsanleihen sitzen, sind frustriert: Der Schuldenschnitt im März, zu dem sie gezwungen wurden, hat noch nicht einmal etwas gebracht. Gestern mussten sie zusehen, wie ihre Bonds erneut unter Druck gerieten. Eine Anleihe mit elf Jahren Restlaufzeit beispielsweise wurde gestern mit gut 17 Prozent ihres Nennwerts gehandelt.
Zu dem Frust über die Zwangsenteignung kommen Zweifel, ob ein juristisches Vorgehen erfolgreich ist. Niemand möchte den Verlusten mit den griechischen Anleihen noch weiteres Geld für sinnlose Klagen hinterherwerfen. Doch Anlegerschützer wollen sich nicht geschlagen geben und zeigen inzwischen verschiedene Wege auf, Recht einzuklagen - zum Teil mit überschaubarem finanziellem Aufwand.
Wer bei der Schutzvereinigung der deutschen Kapitalanleger (SdK) einen Jahresbeitrag von 65 Euro zahlt, kann sich auf den "Griechenland-Newsletter" setzen lassen und wird so per E-Mail über den aktuellen Fortgang der SdK-Bemühungen informiert. In der jüngsten Ausgabe ist zu lesen, dass die SdK und einzelne Mitglieder vor dem obersten Verwaltungsgerichtshof in Griechenland Klage eingereicht haben gegen die Regierungsbeschlüsse der Privatsektorbeteiligung inklusive der Anwendung der Zwangsumschuldungsklauseln. Ein erster Verhandlungstermin wird für Dezember erwartet.
Darüber hinaus will man sich an das internationale Schiedsgericht (ICSID) wenden. Das kostet voraussichtlich 280 000 bis 350 000 Euro plus 12 000 bis 18 000 Euro pro Verhandlungstag. Aktuell macht die SdK eine Umfrage, wie viele Anleger sich an diesen Kosten beteiligen würden.
Daneben empfiehlt die SdK die Kanzlei CLLB für Individualklagen in Deutschland, je am Sitz der Depotbank. Der Anwalt Franz Braun hat am Oberlandesgericht Frankfurt/Main Klage eingereicht. Weitere Klagen an anderen Gerichtsstandorten seien in Vorbereitung.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hat die "Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen" (AGA) gegründet. Wer ihr beitreten will, zahlt je nach Anlagesumme einmalig 100 bis 400 Euro. Damit erhalten die Anleger Zugang zu exklusiven Informationen und wo es möglich ist, sollen Muster- oder Gruppenklagen eingereicht werden, um Kosten zu sparen.
Erste Versicherungen geben Zusagen
Einfach wird es jedoch nicht, ein Musterurteil zu erstreiten. "Da es um viele verschiedene Anleihen geht, muss grundsätzlich für jede einzeln geklagt werden", sagt Braun. "Es besteht jedoch Hoffnung, dass, wenn eine Klage in letzter Instanz erfolgreich ist, sich die Gerichte daran orientieren." Zunächst anderen das Klagen zu überlassen, dürfte sich als Nachteil erweisen. So kann etwa ein Vergleich geschlossen und darüber Stillschweigen vereinbart werden. "Zudem kann es für Vollstreckungsmaßnahmen durchaus auf den Zeitpunkt ankommen, in dem man den Titel erwirkt hat", sagt Braun.
Die SdK rät dazu, nur dann eine Klage einzureichen, wenn entweder eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder die investierte Summe so hoch ist, dass die Gerichts- und Anwaltskosten im Verhältnis dazu keine große Rolle spielen. "Das wäre bei siebenstelligen Summen der Fall", sagt SdK-Vorstand Daniel Bauer.
Nach Informationen des Handelsblatts haben Allianz, DAS, Huk, Hdi, Debeka, Roland und Advocat bisher Deckungszusagen gegeben. Allerdings hänge dies häufig auch vom Sachbearbeiter ab. Außerdem sind in einigen Versicherungsverträgen Kapitalmarktgeschäfte generell ausgenommen. "Auch bei spekulativen Geschäften gilt der Rechtsschutz häufig nicht", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. "Wer seine griechischen Anleihen erst gekauft hat, nachdem die Gerüchte über einen Schuldenschnitt hochgekommen waren, hat bei seiner Versicherung wahrscheinlich schlechte Karten."
Zudem muss die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abgeschlossen worden sein, das heißt, sie muss zum Zeitpunkt des Schadensereignisses - in diesem Fall des Schuldenschnitts - bestehen. In älteren Verträgen kann aber auch eine Formulierung stehen wie "von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde". Das wäre schon der Kauf der Anleihen.
Wer keinen Rechtsschutz hat, kann sich trotzdem einer Anlegerschutzorganisation anschließen. Das dürfte sich spätestens lohnen, wenn die Verjährungsfrist, die voraussichtlich 2015 abläuft, näher rückt. "Aus den juristischen Erfahrungen, die wir bis dato gemacht haben, werden wir den AGA-Mitgliedern Empfehlungen geben, wie sie sich verhalten sollten", sagt DSW-Sprecher Jürgen Kurz.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anleihen/griechenland-anleihen-erste-versicherungen-geben-zusagen/6913142-2.html
Die SdK rät dazu, nur dann eine Klage einzureichen, wenn entweder eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder die investierte Summe so hoch ist, dass die Gerichts- und Anwaltskosten im Verhältnis dazu keine große Rolle spielen. "Das wäre bei siebenstelligen Summen der Fall", sagt SdK-Vorstand Daniel Bauer.
Nach Informationen des Handelsblatts haben Allianz, DAS, Huk, Hdi, Debeka, Roland und Advocat bisher Deckungszusagen gegeben. Allerdings hänge dies häufig auch vom Sachbearbeiter ab. Außerdem sind in einigen Versicherungsverträgen Kapitalmarktgeschäfte generell ausgenommen. "Auch bei spekulativen Geschäften gilt der Rechtsschutz häufig nicht", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. "Wer seine griechischen Anleihen erst gekauft hat, nachdem die Gerüchte über einen Schuldenschnitt hochgekommen waren, hat bei seiner Versicherung wahrscheinlich schlechte Karten."
Zudem muss die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abgeschlossen worden sein, das heißt, sie muss zum Zeitpunkt des Schadensereignisses - in diesem Fall des Schuldenschnitts - bestehen. In älteren Verträgen kann aber auch eine Formulierung stehen wie "von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde". Das wäre schon der Kauf der Anleihen.
Wer keinen Rechtsschutz hat, kann sich trotzdem einer Anlegerschutzorganisation anschließen. Das dürfte sich spätestens lohnen, wenn die Verjährungsfrist, die voraussichtlich 2015 abläuft, näher rückt. "Aus den juristischen Erfahrungen, die wir bis dato gemacht haben, werden wir den AGA-Mitgliedern Empfehlungen geben, wie sie sich verhalten sollten", sagt DSW-Sprecher Jürgen Kurz.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anleihen/griechenland-anleihen-erste-versicherungen-geben-zusagen/6913142-2.html
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