Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 27. Juli 2012

aus einem rotzfrechen, unverschämtenund von Unkenntnis triefendem Brief eines Discountbrokers:

Ausschnittweise unter anononymisirung:

EINSCHREIBEN/RUCKSCHEIN

Kündigunfl.der Geschäftsbeziehung mit Wirkung zum 14.09.2012


Als Depotbank müssen wir die Buchungen des Zentralverwahrers auf Kundenseite nachvolLziehen, Für
das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer Depotunterschlagung liegen keinerlei
Anhaltspunkte vor.

Na ja....das ist wohl nicht so...."....Buchungen des Zentralverwahrers auf Kundenseite nachvolLziehen...."


Die einzelnen Handlungen/Unterlassungen aller beteiligten Verwahrer sind uns nicht bekannt. Die

vollständige Verwahrkette erfragen Sie daher bitte über die Emittentin. Gerne können Sie sich dann

mit Ihrer Anfrage an jeden einzelnen Verwahrer wenden.

Gemäss § 14 DepotG ist der Verwahrer gehalten ein Verwahrungsbuch zu führen. Da muss alles drinstehen, was die Bank oben meint nicht zuwissen.

Wenn es vor Umsetzung der Maßnahme bereits ein Urteil über die Feststellung der Rechtswidrigkeit

der CAC gegeben hätte, dann wäre der Umtausch/die Ausbuchung sehr wahrscheinlich nicht erfolgt.


Die Aussage ist entlarvend und fürht u.U. zu Schadensersatforderungen


Da wir keine Basis mehr fur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehen, kundigen wir das fur

Sie gefuhrte Cash-Konto mit der Nummer und das Depot mit der Nummer

gemas I Nr. 20 Absatz 1 der AGB fristgerecht mit Wirkung zum 14.09.2012.


Hier dreht die Bank den Spiess um; das Vertrauen des Anlegers ist zutiefst gestört.


Bitte erteilen Sie zeitnah - spätestens bis zum 11.09.2012 - entsprechende Weisungen im Hinblick

auf Ihren
Depotbestand, Sollte zum Kündigungstermin noch Depotbestand vorhanden sein, werden

wir diesen verwerten und das nach Abrechnung der Aufträge vorhandene Cash-Guthaben auf Ihr

Roferenzkonto überweisen.

In Frankfurt ist vom OLG (vorgehend LG Wiesbaden) eine Bank zu Schadensersatz verurteilt worden, weil sie Depotunterschlagend (§ 34 DepotG) sich an Wertpapierbeständen des Kunden vergangen hat.


Aus gegebenem Anlass teilen wir Ihnen erneut mit, dass wir mit der Veröffentlichung unserer an Sie

gerichteten Schreiben nicht einverstanden sind.

Wenn ihr nicht wollt, dass eure Schreiben veröffentlicht werden, dann schreibt nicht solchen rechtswidrigen Müll !!!!

Für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen meine ladungsfähige Anschrift:

Rolf Koch
Zur Eisernen Hand 25
64367 Mühltal

rolfjkoch@web.de

1 Kommentar: