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Mittwoch, 11. Juli 2012

wer von euch hat 250.000 € (verh 500.000€)....ihr könnt/sollt helfen.....

DIW-Studie: Reiche sollen für Krisenländer bluten

exklusiv Krisenländer wie Griechenland oder Spanien kommen beim Schuldenabbau nicht voran. Helfen könnte eine Idee deutscher Ökonomen. Sie schlagen Zwangsanleihen für Reiche vor. Damit ließen sich hunderte Milliarden eintreiben

Auf eine Europafahne fallen Euro-Münzen. Quelle: dpa
Auf eine Europafahne fallen Euro-Münzen. Quelle: dpa
BerlinIn der Debatte um die Bewältigung der Euro-Schuldenkrise schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor, zur Haushaltssanierung stärker Bürger mit hohen Einkommen heranzuziehen. Der Staat könne das Vermögen entweder durch eine einmalige Abgabe, die dann sukzessive abgezahlt werde, belasten, heißt es in einer Handelsblatt Online vorliegenden DIW-Studie. „Man könnte das aber auch mit einer Zwangsanleihe kombinieren, indem die betroffenen Abgabepflichtigen Schulden übernehmen müssen“, erklärt der Studienleiter Stefan Bach. „Je nach Konsolidierungsfortschritt beim Staat können diese Anleihen dann später zurückgezahlt und auch verzinst werden.“ Wenn das nicht der Fall sei, dann gehe das Ganze in eine Vermögensabgabe über.
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DIW-Berechnungen für Deutschland kommen zu dem Ergebnis, dass sich bei einer Abgabe, die ab einem individuellen Vermögen von 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro) erhoben wird, eine Bemessungsgrundlage von immerhin 92 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ergibt. „Ein Zwangskredit oder eine Abgabe in Höhe von zum Beispiel zehn Prozent auf diese Bemessungsgrundlage könnten somit gut neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts mobilisieren – rund 230 Milliarden Euro“, heißt es in der Studie. Der Schuldenstand in Deutschland ließe sich damit „ein deutliches Stück näher“ an die 60-Prozent-Grenze nach Maastricht zurückführen.

Historische Vorbilder für Zwangsanleihen in Deutschland

  • Wehrbeitrag
    Als Wehrbeitrag führte das Reich 1913 eine einmalige Abgabe auf höhere Vermögen und Einkommen ein. Die Abgabenbelastung wurde über einen dreijährigen Zeitraum verteilt erhoben. Das gesamte Aufkommen machte etwa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1913 aus und wurde zur Finanzierung der hohen Rüstungsausgaben verwendet.
  • Reichsnotopfer
    Im Jahr 1919 wurde das Reichsnotopfer im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreformen als allgemeine außerordentliche Vermögensabgabe eingeführt. Das Nettovermögen der Steuerpflichtigen wurde breit erfasst und nach Abzug eines Freibetrages von 5000 Mark (für Verheiratete 10.000 Mark) progressiv besteuert. Die Steuersätze begannen bei zehn Prozent und stiegen stufenweise bis auf 65 Prozent für abgabepflichtige Vermögen über sieben Millionen Mark.
    Die Vermögensabgabe scheiterte in den Folgejahren weitgehend. Die Finanzverwaltung war kaum in der Lage, die Vermögen umfassend zu ermitteln, die hohen Abgabesätze lösten politische Empörung sowie starken Steuerwiderstand und Steuerflucht aus.
  • Allgemeine Vermögensteuer
    Ab 1923 wurde das Reichsnotopfer durch die allgemeine Vermögensteuer ersetzt, die dann in Deutschland bis 1996 erhoben wurde. Parallel zur Einführung der Vermögensteuer erhob das Reich 1922/23 eine Zwangsanleihe. Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.
    Im Zuge der Hyperinflation im Jahre 1923 wurde die Zwangsanleihe zu einer Vermögensabgabe, soweit sie angesichts der sich stark beschleunigenden Inflation nennenswerte Belastungswirkungen auslöste.
  • Vermögensabgabe
    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1949 eine Vermögensabgabe auf den Vermögensbestand von 1948 erhoben, die1952 im Rahmen des Lastenausgleichs abschließend geregelt wurde. Die Bemessungsgrundlage orientierte sich grundsätzlich an der Vermögensteuer, juristische Personen waren gesondert steuerpflichtig. Abgabepflichtig waren vor allem Grund- und Betriebsvermögen entsprechend den steuerlichen Einheitswerten.
  • Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft
    Das Investitionshilfegesetz von 1952 sah eine Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft zugunsten von Investitionen in einzelnen Grundstoffindustrien vor. Hintergrund waren Finanzierungsprobleme der Grundstoffindustrien, die noch Bewirtschaftungsvorschriften und Preisregulierungen unterlagen. Bei den aufbringungspflichtigen Unternehmen wurde auf Grundlage der Gewinne und Umsätze 1950/51 ein Betrag von einer Milliarde DM (1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1952) erhoben.
    Als Gegenleistung erhielten die leistenden Unternehmen Aktien oder Schuldverschreibungen der begünstigten Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte diese Zwangsanleihe später als vereinbar mit den Kompetenzen des Bundes zur Wirtschaftsregulierung und sah darin auch keinen Verstoß gegen die Grundrechte.
  • Investitionshilfeabgabe
    Im Herbst 1982 führte die neugebildete schwarz-gelbe Bundesregierung eine Investitionshilfeabgabe zur Förderung des Wohnungsbaus ein, die später unverzinslich zurückgezahlt werden sollte. Die Abgabe betrug fünf Prozent der festzusetzenden Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld der Jahre 1983, 1984 und 1985, wobei sie auf die Einkommensteuer nur erhoben wurde, soweit die Steuerschuld 15.000 DM (30.000 DM bei Verheiratenden) überstieg.
    Bei Gewinneinkünften ermäßigte sich der Abgabesatz um 20 Prozent der inländischen Investitionen des Abgabepflichtigen. Die Abgabe sollte in den Jahren 1990 bis 1993 zurückgezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abgabe 1984 für verfassungswidrig.
Die deutsche Schuldenquote beträgt derzeit 83,5 Prozent. Wenn der Staat 9 Prozent des BIP mit einer Zwangsanleihe mobilisiert und damit Schulden tilgt, sinkt die Schuldenquote auch um 9 Punkte, dann auf 74,5 Prozent.
Steuerpflichtig wären laut der Expertise die reichsten acht Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Sie müssten dann damit rechnen, dass, wie das DIW vorschlägt, auf die einschlägigen Vermögensarten, also Immobilienvermögen, Geldvermögen und Betriebsvermögen zugegriffen würde.
Die DIW-Experten sind überzeugt, dass auf diesem Weg auch in den Krisenländern erhebliche Einnahmen erzielt werden könnten. Studienleiter Bach sagt dazu: „Gerade für die Krisenländer wären solche Instrumente eine sinnvolle Option, um die durchaus vorhandenen und zum Teil stark konzentrierten Privatvermögen zur Refinanzierung der Staaten heranzuziehen.“ Statistiken zeigten, dass auch in Ländern wie Griechenland, Spanien und Italien beträchtliche Privatvermögen vorhanden seien, die die Staatsschulden deutlich übersteigen.

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