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Dienstag, 30. September 2014

Am Montag hat die EU-Behörde bestätigt, sie werde an diesem Dienstag eine ausführliche schriftliche Fassung ihrer Juni-Entscheidung ins Netz stellen, Beihilfeverfahren gegen Irland (wegen Apple) und Luxemburg (wegen Fiat Finance and Trade) einzuleiten.


SteuerstreitApple bestreitet Deal mit Irland

Apple droht Ärger im Steuerstreit mit Brüssel. Hat der Konzern Sonnderrabatte auf Steuerzahlungen ausgehandelt? Das Unternehmen bestreitet das.

© REUTERSVergrößernDie EU prüft Irland
Luca Maestri ist sich keiner Schuld bewusst. Der kalifornische Elektronikriese Apple handhabe seine Steuerangelegenheiten „sehr verantwortungsvoll, transparent und umsichtig“, versicherte der Finanzvorstand des iPhone-Herstellers in einem am Montag veröffentlichten Interview.
Verantwortungsvoll? Transparent? Umsichtig? Darüber gehen die Meinungen auseinander. In Brüssel droht Apple, aber auch der Kaffeehauskette Starbucks und einer Tochter des Autokonzerns Fiat gewaltig Ärger. Die EU-Kommission geht seit Juni dem Verdacht nach, dass die drei Unternehmen in Irland, den Niederlanden und Luxemburg Sonderrabatte auf ihre Steuerzahlungen ausgehandelt haben. Nach europäischem Recht wären das illegale Staatshilfen – den Unternehmen könnten milliardenschwere Rückzahlungen drohen.
Am Montag hat die EU-Behörde bestätigt, sie werde an diesem Dienstag eine ausführliche schriftliche Fassung ihrer Juni-Entscheidung ins Netz stellen, Beihilfeverfahren gegen Irland (wegen Apple) und Luxemburg (wegen Fiat Finance and Trade) einzuleiten. Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatte im Juni gesagt, die Unternehmen betrieben „aggressive Steuerplanung“. Die Veröffentlichung der Detailentscheidung ist eine reine Formalie – sie erlaubt allen Beteiligten eine Stellungnahme. Inhaltlich sagt sie (noch) gar nichts. Ob etwa Apple am Ende wirklich Steuervergünstigungen an den irischen Staat zurückzahlen muss, ist völlig offen.
Klar ist aber, dass die EU-Kommission die Gangart verschärft hat – auf Steuerfragen hat sie das Beihilferecht zuvor nicht angewandt. Dieses lässt sich gegen aggressive Steuervermeidung nur einsetzen, wenn die EU-Behörde die Bevorzugung einzelner Unternehmen durch eine „selektive“ Besteuerungspraxis – also durch „Steuerdeals“ – nachweisen kann. Generell gegen nationale Steuergesetze oder -sätze kann Brüssel nicht vorgehen.
Konkret stößt sich die Kommission an den „Tax Rulings“ der betreffenden Länder. Es handelt sich um eine Art Vorbescheid der Steuerbehörden, die auf Vorabsprachen mit den Unternehmen beruhen. Darin werden die steuerlichen Folgen einer bestimmten Transaktion abgeschätzt. Die ins Visier geratenen Unternehmen hatten die Verrechnungspreise für innerhalb der Konzerne erbrachte Vorleistungen so festgelegt, dass die Steuerschuld für die Konzernmutter im Ergebnis möglichst gering ausfiel. Über diese Berechnungen hatten sie vorab mit den Behörden diskutiert und Vorbescheide erhalten. Die Brüsseler Vermutung lautet, dass Apple, Starbucks und die Fiat-Tochter dadurch günstiger gestellt wurden als jene Unternehmen, die der normalen Körperschaftsteuerpflicht unterliegen.
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In Irland, von wo aus Apple seine internationalen Geschäfte führt, soll dem Unternehmen von den Behörden ein Sondersteuersatz von weniger als 2 Prozent gewährt worden sein. Sowohl der Elektronikhersteller als auch die Regierung in Dublin weisen diese Darstellung zurück.
„Es gab niemals irgendeinen Spezial-Deal“, sagt der Finanzchef Maestri. Auch das irische Finanzministerium bekräftigte am Montag, kein Unternehmen habe „eine selektive Behandlung“ erfahren.
Doch die Iren geraten wegen ihrer laxen Steuerpolitik international zunehmend unter Druck. Selbst der Chef des irischen Unternehmensverbands Ibec warnte vergangene Woche im Gespräch mit dieser Zeitung, die umstrittenen legalen Steuerschlupflöcher bedrohten Irlands Reputation als Investitionsstandort.

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