Immovest AG
Rödermark
Aufforderung zur Stimmabgabe nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
die Immovest AG mit dem Sitz in Rödermark (nachstehend auch „die Gesellschaft“) ist Schuldnerin einer Emission festverzinslicher Wandelgenußscheine (WKN 783 590). Die Gesellschaft fordert alle Gläubiger ihrer vorgenannten Wandelgenußschein-Emission zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf, mit der unter notarieller Leitung und Aufsicht Beschluß gefaßt wird über eine Änderung der Wandelgenußscheinbedingungen mit folgender
Tagesordnung
1. |
Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes auf die Wandelgenußschein-Emission WKN 783 590.
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2. |
Änderung der Wandelgenußscheinbedingungen in folgenden Punkten:
a) |
Änderung des Gegenstands der Wandlung
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b) |
Verlängerung der Laufzeit der Wandelgenußscheine
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c) |
Verlängerung der Wandlungserklärungsfrist
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d) |
Rückkauf von Wandelgenußscheinen vor Ende der verlängerten Laufzeit.
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Über TOP 2 kann nur einheitlich abgestimmt werden; eine Stimmabgabe für einzelne Teilpunkte ist unwirksam.
Beschlußvorschläge der Gesellschaft zur Tagesordnung
Zu TOP 1
Die Wandelgenußscheinbedingungen werden dahingehend ergänzt, daß das Schuldver-schreibungsgesetz vom 31. Juli 2009 Anwendung findet, d.h. daß die Wandelgenußscheine hinsichtlich der Anwendbarkeit dieses Gesetzes so behandelt werden, als wären sie erst nach dem 05. August 2009 ausgegeben worden. Insbesondere sollen die in dem Gesetz vorgesehenen Wahlmöglichkeiten Anwendung finden.
Zu TOP 2
a) |
Gegenstand des Wandlungsrechts sind die Vorzugsaktien der Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA. Jeder Wandelgenußschein im Nennwert von 1.000 € kann in 50 Vorzugsaktien zum Stückpreis von 20 € gewandelt werden. Deren nachzahlbare Vorzugsdividende beträgt 2 € je Stück.
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b) |
Die Laufzeit der Wandelgenußscheine wird um 4 Jahre bis zum 31.08.2015 verlängert.
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c) |
Die Frist zur Abgabe der Wandlungserklärung (Wandlungserklärungsfrist) wird ebenfalls um 4 Jahre bis zum 31.07.2015 verlängert. Innerhalb der verlängerten Wandlungserklärungsfrist kann die Wandlungserklärung jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres abgegeben werden. Die Durchführung der Wandlung durch Übertragung der Wandelgenußscheine zum Nennwert gegen die Vorzugsaktien erfolgt zum Ende des folgenden Monats nach Maßgabe der jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen.
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d) |
Die Gesellschaft kann Mittel, die ihr aus dem Verkauf weiterer Wandelgenußscheine zu den geänderten Bedingungen zufließen, vorrangig dazu verwenden, Wandelgenußscheine auch vor dem Ende der verlängerten Laufzeit zum Nennwert zurückzukaufen, deren Inhaber auf ihr Wandlungsrecht verzichten und für diesen Beschußvorschlag gestimmt haben.
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Bedingungen für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung des Stimmrechts
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung des Stimmrechts abhängig von folgenden Bedingungen:
Der Abstimmungszeitraum, innerhalb dessen die Stimmen abgegeben werden können, erstreckt sich vom 28. März 2012 bis zum 03. April 2012. Während dieses Abstimmungszeitraums kann jeder Inhaber von Immovest-Wandelgenußscheinen seine Stimmen gegenüber dem Abstimmungsleiter in Textform abgeben.
Abstimmungsleiter ist der Notar Dr. Andreas Bittner, Broßstraße 6, 60487 Frankfurt am Main, Fax: 069 / 97 96 11 50, E-Mail: bittner@gg-v.de.
Bis zum Ende des Abstimmungszeitraumes müssen auch die Nachweise für die Berechtigung der abstimmenden Wandelgenußschein-Inhaber zur Teilnahme an der Abstimmung dem Abstimmungsleiter zugegangen sein. Hierfür reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Tag der Aufforderung zur Abstimmung, den 14. März 2012, zu beziehen.
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