- Registriert seit
- 14.07.2012
- Beiträge
- 417
Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Freitag, 26. September 2014
du oberpfeife von halbblindem dorfanwalt jack11 aka sarah1 zeigst mal wieder 0ahnung von garnichts.....der fragliche ATU-Bond unterliegt new yorker recht, das intercreditoragreement lononer recht und die liens deutschem recht.....wo bitte greift da ein SchVG2009 oder ein obiter dictum in BGH II ZR 381/13.......// verscheissere gefälligst keine deutschen anleger denen du schon genug probleme mit deinen unausgegoren argy-klagen eingebrockt hast......
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Da geht einem wohl der Ar...ch gewaltig auf Grundeis, nachdem er die Tragweite des Urteils des BGH II ZR 381/13 fuer sein Ach so superschlaues "geschaeftsmodell" erkannt hat.
AntwortenLöschenUnd bei ATU wird er mangels deutscher Gerichtsbarkeit nicht einmal in die Verlegenheit kommen bis zum BGH zu gehen. Da gibt es schon beim LG gewaltig eins ueber seine oberdaemliche Muetze.
Löschenvon wegen BGH....
AntwortenLöschendu schuldest mir noch die Unterlagen,Schriftsaetze und urteil vom BGH bezüglich der ABDRECO TR II
sorge unmittelbar dafür das die bei mir einlangen ansonsten droht klage....du oberpfeife.....
Wuensche schon mal gutes Gelingen, du saudummer Pausenclown.
Löschenanscheinend hat dir die Erkenntnis der Konsequenzen des Urteils BGH II lZR 381/13 fuer dein "Geschaeftsmodell" Singer xtralight jetzt das letzte bisschen an verbliebenem Hirn weggefressen.
Viel wars ja eh nicht.Lol.