Freitag, 26. September 2014
du oberpfeife von halbblindem dorfanwalt jack11 aka sarah1 zeigst mal wieder 0ahnung von garnichts.....der fragliche ATU-Bond unterliegt new yorker recht, das intercreditoragreement lononer recht und die liens deutschem recht.....wo bitte greift da ein SchVG2009 oder ein obiter dictum in BGH II ZR 381/13.......// verscheissere gefälligst keine deutschen anleger denen du schon genug probleme mit deinen unausgegoren argy-klagen eingebrockt hast......
Wer sich mit dem Gedanken traegt, das neue "Geschaeftsmodell" des Rolf Koch zu kopieren bzw. mit zu gehen, der sollte sich vorher besser sehr genau das Urteil des BGH vom 01.07/2014 , II ZR 381/13 ansehen und sich von fachkundiger Seite ueber die darin in Form eines sog. obiter dictums geaeusserte REchtsauffassung des BGH und die moeglichen bitteren Konsequenzen fuer dieses "Geschaeftsodell" aufklaeren lassen.Fragt doch mal den Rolf, ich weiß daß er da aktuell was durchzieht - und das nicht mit Kleckerkram.
"Zum Geschäftsmodell Goerg: In einer euphemistisch Restrukturierung genannten Aktion hat Goerg für ATU die Gläubiger um 600 Mio EUR gebracht......allein eine nicht nachrangige Anleihe von 150 Mio haben sie zu Null manipuliert......das werden wir uns nicht gefallen lassen....weiteres unter rolfjkoch@web.de"
Aldy
du schuldest mir noch die Unterlagen,Schriftsaetze und urteil vom BGH bezüglich der ABDRECO TR II
sorge unmittelbar dafür das die bei mir einlangen ansonsten droht klage....du oberpfeife.....
anscheinend hat dir die Erkenntnis der Konsequenzen des Urteils BGH II lZR 381/13 fuer dein "Geschaeftsmodell" Singer xtralight jetzt das letzte bisschen an verbliebenem Hirn weggefressen.
Viel wars ja eh nicht.Lol.