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Montag, 22. September 2014

Carpevigo hat es nicht gerne wenn über ihr (in meinen augen rechtswidrigen) Vorgehen gegen Anleihegläubiger im Netz berichtet wird.....Hier ein letzter (hilferufender) Schriftsatz zur mdl Verhandlung am Mi 24.9.2014 in München...... Rechtsanwalt Florian Hitzelberger ■ Postfach 13 69 ■ 83603


Montag, 22. September 2014

Carpevigo hat es nicht gerne wenn über ihr (in meinen augen rechtswidrigen) Vorgehen gegen Anleihegläubiger im Netz berichtet wird.....Hier ein letzter (hilferufender) Schriftsatz zur mdl Verhandlung am Mi 24.9.2014 in München......

Rechtsanwalt Florian Hitzelberger  Postfach 13 69  83603 Holzkirehcn
Landgericht München II
Denisstr. 3
80335 München
Ich stelle direkt aul
vorab per Fax: 089 f 5597.3561
Ihr Zeichen Unser Zeichen
602/13 HZ/AP
Datum
22.09.14

In Sachen
Koch u.a,
gegen
Carpevigo AG
wegen Forderung
Az. -10 O 4746/13
wird für die Beklagte - einzig - zu der Argumentation der Kläger, sie hätten
die betroffenen Anleihen aus wichtigem Grunde fristlos kündigen können,
noch vorgetragen was folgt.
1.
Es wurde bereits ausgeführt, dass selbst bei einer berechtigten Kündigung
(die hier nicht vorliegt) nach dem alten Schuldverschreibungsrecht 1899
Beschlüsse über fällige Anleihen möglich waren. Auch war jedenfalls die
Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters möglich.
2.
Überdies ist zu betonen, dass im Streitfall bereits die Voraussetzungen für
eine Kündigung aus wichtigem Grunde nicht vorliegen. Ein wichtiger Grund
- 2 -
würde voraussetzen, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf eine»1 Kündigungsfrist
nicht zugemutet werden kann (vgl, § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Dass dies nicht der Fall war, ergib sich vorliegend schon daraus, dass die
Kläger ihre Anleihen erst in Kenntnis der Krise und nach Veröffentlichung
der Einladung zur Gläubigerversammlung erworben haben. Auch hierzu ist
vorgetragen.
3,
Zu den weiteren Umständen, die vorliegend zu berücksichtigen sind, gehört
schließlich die Aktivität der Klägerseite im Internet. Diese wird dem Gericht
im Folgenden mitgeteilt und dangestellt. Es wird rechtsmissbräuchlich versucht,
Druck auf die Beklagten auszuüben, um dadurch insbesondere zu
Lasten der verbleibenden Anleihegläubiger Vorteile zu erlangen.
a)
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Einladung zur Gläubigerversammlung
per 26.06.2013 (- Anlage K 3 •} hat der Geschäftsführer der Klägerin zu 2)
im Internet unter der Adresse roltecaipevigoblog.blogspot.de ein sogenanntes
Blog eingerichtet. Ein Blog ist ein auf einer Website geführtes und damit
öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem Aufzeichnungen geführt,
Sachverhalte protokolliert oder Gedanken niedergeschrieben werden.
Der Geschäftsführer der Klägerin zu 2) hat ab Sonntag, dem 30.06.2013,
dort zahlreiche Veröffentlichungen getätigt. Aus diesem Blog kann wie folgt
zitiert wenden:
Dieses Weblog ist ein publizistisches Angebot von Rolf Koch, Zur Eisernen
Hand 25, 64367 Mühltal. Verantwortlich im Sinne von § 10
MDStV:Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, e4367 Mühltal. Erreichbar:
Tel. 06151/ 14 77 Q4, Fax. 06151 /1 4 53 52, rDffjkoch@web.de Sämtliche
Beiträge dienen der Information. Sie stellen keine Rechtsberatung
den Für rechtlichen Rat oder Beistand wenden sie sich an einen
- 3 -
Rechtsanwalt ihrer Wahl, Die Inhalte dieses Weblogs unterliegen dem
Urheberrecht
b)
Von Anfang an war dieser Blog darauf angelegt, für Unruhe zu sorgen und
die Anleger gegen die Beklagte aufcubringen. Dies bringt bereits der erste
Eintrag vom Sonntag, dem 30.06.2013 zum Ausdruck, in dem es heißt:
Sonntag, 30. Juni 2013
CARPEVIGO setzt Bedienung von Anleihen aus Corporate News vom
26,06.2013 / / Es bedeutet, dass bis auf weiteres jede Zahlung auf die
ausgegebenen Anleihen ausgesetzt werden muss.
Oer Initiator hat dabei versucht den Anschein zu erwecken, als gehöre er zu
den geschädigten Anlegern. Es ist jedoch unbestritten, dass sämtliche
streitgegenständlichen Anleihen erst nach der Veröffentlichung der Einladung
zur Gläubigerversammlung überhaupt von den Klägern erworben wurden
(vgl. - Anlage B 10 -). Auch ist unbestritten, dass dies zu einem besonders
niedrigen, durch die Krise gefallenen Kurs erfolgt ist (• Anlage B 11 -).
Dies lässt der Geschäftsführer der Klägerin zu 2) jedoch unerwähnt; stattdessen
wird wie gesagt der Versuch unternommen, als geschädigter Anleger
zu erscheinen. Zitat:
aus e/ner email an mich (und natürlich auch an die NSA - der USAuslandsschnüf
fel . ich würde sagen, das (Carpevigo srgumentiert
unseriös ... (Gläubigerverdummung) ) ist noch harmlos formuliert.....
die wollen un Werscheissern”
Carpevigo argumentiert unseriös... (Gläubigerverdummung)
Es wird behauptet:
Für die aktuelle Situation gibt es verschiedene Ursachen, im letzten
J a h r gmb ob e inm dramatisch n eg a tiv e Entwicklung d a s Geschäftsfelds.
Namhafte Firmen mussten Insolvenz anmelden. Andere haben sich
- 4 -
zuletzt mit ihren Sparten komplett zurückgezogen (z.B. Bosch und
Siemens).
Da Carpevigo Solarparks errichtet und betreibt, hätte man vom ruinösen
Preiskampf bei Solarmodulen zwischen Chinesen und dem Rest
der Welt eigentlich stark profitieren müssen.
c)
Auch nach der für die Beklagte positiven Gläubigerversammlung vom
18.07.2013 (- Anlage B 5 -) folgten negative Kommentare und rechtliche
Halbwahrheiten im Blog. Hinzuweisen ist auf folgende Zitate:
Mittwoch, 24. Juli 2013
mit einer Stimmenmehrheit von jeweils über 99% der anwesenden und
vertretenen Gläubiger dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt / /
Mehrheiten von über 09% sind mir eigentlich nur aus dem (untergegangenen)
realen Sozialismus bekannt.....da wird mir ganz anders.....
man wird die Protokolle des Notars sehr genau lesen müssen....
Samstag, 27. Juli 2013
Klage gegen Gläubigerbeschluss SchVG a.F. (1899) setzt nicht i/oraus,
das vom Kläger bereits in der Giäubigerversammlung Widerspruch
zu Protokoll gegeben wurde
Ansmann § 1 RN 50
Donnerstag, 25. Juli 2013
nachdem ich mit dutzenden Versuchen der gutwilligen Kontaktaufnahme
mit Carpevigo bzw ihrem IR'Mmager R&h&e am ausgestrecktem
Arm verhungert werden soll (ich wel&s schlechtes Deutsch) werde
ich jetzt meinem Anwalt die dringende Kontaktaufnahme mit dieser wi
-5-
derspenstigsn Gesellschaft in Auftrag geben um die Gläubigerversammlungen
anzufechten und um die Zahlung der ausstehenden Se*
träge aus den Kündigungen durchzusetzen. Wer Interesse an diesem
Weg hat, bitte melden
rofQkoch@web.de
P.$. Diese dringende Kontaktaufnahme hat oft ein Aktenzeichen das
auf ein Landgericht hinweist...
Mittwoch, 24. Juli 2013
na t u dem Punkt muss man ln der Kommentiemng/en des SchVG alte
Fassung von 1899 nachfbrschen....ich habe meine Zweifel ob das
SchVG a.F. das hergibt !! Solange Herr Rechtsanwalt Franz Wagner
als gemeinsamer Vertreter bestellt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger
nicht zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte befugt
Montegr 22. Juli 2013
was jetzt noch zu tun ist....
Sehr geehrter Herr Koch,
ich schreibe Ihnen im Auftrag meiner Mutter, die die zum 10.07.2013
fällige Anleihe im Nominalwert von 11.000€ im Depot hält. Leider bin
ich erst in der letzten Woche von einem beruflichen Ausländsaufenthalt
zurückgekommen und kann mich nun der Sache annehmen. Sie
stehen ja ganz offensichtlich tiefer in der Materie als jeder andere dessen
Meinungsäusserung ich im Internet lesen konnte. Ich bin mir bewusst,
dass Sie keine Rechtsberatung offerieren, jedoch würde ich Sie
gern um eine kurze Nachricht bitten, welche Schritte Ihrer Meinung
nach noch Sinnvoll wären. Ich bedanke mich vorab für Ihre Mühe und
bin mir bewusst, dass Sie wahrscheinlich etliche Anfragen dieser Art
- 6 -
erhalten, aber vielleicht finden Sie je einen Moment Zeit für eine Antwort.
mit freundlichem Gruss,
ich erhalte eine Reihe solcher Antagen....Da Ich kein Anwalt bin muss
ich mir eine besondere Zurückhaltung auferiegenJetzt kann man nicht
mehr viel tun....2 Optionen sehe ich:
Bis zum vollzogenen Skripturakt dürfte noch eine Kündigung möglich
sein. Ich selbst lasse von meinen Anwälten prüfen ob die Einladung für
die GV am 18J . nicht vereistet waren und werde gegebenenfalls Anfechtungsklage
erheben, Auf Wunsch weise ich gerne einen kompetenten
Anwalt nach. Ich selbst habe rechtzeitig gekündigt und werde
auf vollständige zeitnahe Zahlung dringen, rotljkoch@web.de
d)
ln diesem Blog sind im Jahr 2013 insgesamt 123 Einträge erfolgt die allesamt
vom Geschäftsführer der Klägerin zu 2) selbst stammen. Im Jahr 2014
sind es bereits wieder 46 Einträge. Parallel hierzu gab es Gespräche und
Verhandlungen zwischen den Parteien. Die Kläger würden ihren gezahlten
Einstand ungefähr verdreifachen, wenn die von ihrten zuletzt geforderte Einigung
so zustande käme. Offenbar um den Druck auf die Beklagte noch zu
erhöhen, wird ferner kräftig nachgekauft. Auch diese Nachkäufe stellt der
Geschäftsführer der Klägerin zu 2) fortlaufend mit entsprechenden Kommentaren
in dem Blog dar. Hinzuweisen ist auf folgende Einträge:
Montag, 9. Juni 2014
die 25k zu 45 war ich nicht...wer kauft noch
Donnerstag, 29. Mai 2014
43 war nen Vatertags-Deal wert...
mal sehen was noch kommt....
- 7 -
Montag, 26. Mai 2 014
jetzt haben wir die 6% merklich überschritten ...
weitere 20k dazugepackt....
jetzt muss sich Carpevigo anstrengen....
Habe heute nochmals 53.000 Carpevigo zu 45% gekauft...
na ja ....
jeder ist seines Glückes Schmied
Freitag, 23. Mai 2014
und schon wieder....
mal sehen wieviel der hat
das nimmt ja gar kein Ende...
schon wieder 5k
aufpassen das es nicht langweilig wird....nochmals 5.000 zu 48
der nächste Herr.....dieselbe Dame...
weüs so Spass macht....nochmals 5.000 zu 48 in die ’Trophäen-
Sam mlu ng "
eigentlich ist mir 48% zu teuer....habe dennoch eingesammelt
ich habe bis dato soviel Arbeit reingesteckt.... so dass es sich lohnen
muss.....
Mittwoch, 21, Mai 2014
jetzt bin ich bei ca 4,9% der Gesamtemission angelangt.,,,
kärglich hüpfend von Ast zu Ast ernährt sich das Eichhörnchen....
nochmals 12,000 zu 45 eingesammelt...
mal sehen was daraus wind....
- 8 -
e)
Auch zuletzt hat es noch Einträge gegeben, die darauf abzielen, Stimmung
gegen die Beklagte zu machen.
Donnerstag, 26. Juni 2014
mögliche Benachteiligung der Gläubiger durch Carpevigo
Sehr geehrter Hen- Koch,
unser Gläubigervertreter Herr Dr, Wagner hält es leider nicht für nötig
folgendes"Firmenintema” auf eine mögliche Benachteiligung der
Gläubiger hin zu überprüfen, es hat mit seinen Aufgaben angeblich
nichts zu tun. Vielleicht wissen Sie Rat, wie sich diese Angelegenheit
klären lässt.
Mit Freundlichen Grüßen,
nn
( - )
Weitere Einzelheiten sind vorhanden.
mein Kommentar
notfalls werden wir die Sache gerichtlich klären lassen....da ich eh gerade
eine Kündigungs- und Zahlungsklage am iaufen habe bietet sich
das ja geradezu an..,., werinfos beisteuern kann.... T 06151 14 17 94
oder roff¡koch@web. de
Es geht unter dieser Überschrift um einen Jahre zurückliegenden und lange
erledigten Vorgang. Der einzige Sinn dieses Eintrages besteht ersichtlich
darin, negativ Stimmung zu machen. Ebenso verhält es sich mit dem Folgenden,
derzeit letzten Eintrag:
Sonntag, 24. August 2014
SchVG von 1899; Zudem erwiesen sich zahlreiche Hinteriegungs«
scheine als ungültig, da die Geschäftsleitung Bescheinigungen der
' 9 -
Depotbanken nicht anerkannte, sondern eine Bescheinigung der Deutschen
Bundesbank forderte
Das Z¡tat stammt aus einem anderen Sanierungsvorgang Wie dort verfahren
wurde, ist für die vorliegende Problematik nicht relevant. Auch hier soll
nur negative Stimmung verbreitet und Zweifel gestreut werden.
4.
In rechtlicher Hinsicht belegt die gesonderte Einrichtung eines Biogs samt
der soeben dargestellten Einträge die Absicht der Kläger, sich an der Krise
der Beklagten persönlich zu bereichern. Zeitgleich mit dem Erwerb der Krisenpapiere
ist dieses Blog eingerichtet worden. Es wird versucht, durch öffentliche
Publikationen Unruhe in den Anlegerbereich hineinzutragen. Ein
solches Vorgehen ist im Bereich des Aktienrechts anerkanntermaßen als
rechtsmissbräuchlich ausgeschlossen. Wenn Aktionäre eine Aktie erst nach
der Einladung zur Hauptversammlung (so früher § 245 Nr. 1 AktG) bzw.
heute etwa nach Veröffentlichung eines Pflichtverstoßes erwerben (§ 148
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG), sind sie von der Anfechtungsklage ausgeschlossen.
Nach der Gesetzesbegründung will das Gesetz sicherstellen, dass solche
Aktionäre als Antragsteller ausscheiden, die „ihre Aktien in Kenntnis des
möglichen Pflichtverstoßes und damit im Zweifel zu Zwecken missbräuchlicher
Klageerhebung nur kurzfristig und (... ) auch ohne spürbaren wirtschaftlichen
Einsatz erworben haben'1 {BT-Drucksacfte 15/5092, Seite 21 zu
§ 148).
Wenn - wie hier - Anleihen erst nach Bekanntwerden einer Krise erworben
werden, und sodann mit einem Blog Druck auf ein Unternehmen ausgeübt
werden soll, liegt ein ersichtlich planmäßiges Vorgehen vor, welches nach
Auffassung der Beklagten als Rechtsmissbrauch anzusehen ist. Jedenfalls
aber wird man bei einer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles
dahin kommen müssen, dass es widersprüchlich ist, wenn sich die Kläger
auf ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde stützen. Unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalles und Abwägung der beiderseitigen Interessen
wird man nach dem Gesagten ein jedes Klage- und Kündigungsrecht
- 1 0 -
der Klager nur ablehnen können, weil die Geltendmachung rechtsmissbräuchlich
ist.
Ich stelle direkt zu.
gez.

22/09/2014 18:05 +49-8024-305820 RA.BREITER&PONZER
Paae:10'
S, 21/21
Florian Hitzelberger

Rechtsanwalt

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