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Donnerstag, 18. September 2014

Eiertanz der Deutschen Bank um Rückerstattung von widerrechtlich einbehaltener Belastung französischer Finanztransaktionssteuer

Deutsche Bank
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
KundenService
60633 Frankfurt am Main

Herrn
Rolf Joachim Koch
Zur Eisernen Hand 25
46367 Mühltal
Deutschland

Sven Müller
Tel. (069)910 100 00
Fax (069)910 100 01
Unser Zeichen: 14-21884
(Bitte stets angeben)

15.09.2014

Besteuerung der WGF Anleihen sowie Belastung französischer Finanztransaktions'
Steuer

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
Im Zusammenhang mit der Besteuerung von WGF Anleihen können wir Ihnen noch kein abschließendes
Rechercheergebnis mitteilen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Belastung französischer Finanztransaktionssteuer

Als erstes Land der Europäischen Union hat Frankreich zum 01.08.2012 eine Finanztransaktionssteuer
(FTT) eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind Banken verpflichtet, die FTT zu berechnen. Seit dem
01.05.2013 wird die FTT entsprechend an unsere Kunden weitergegeben.
Das Auswärtige Amt hat zur Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Transaktion darauf hingewiesen,
dass Frankreich einen ausreichenden substantiellen Anknüpfungspunkt durch die Änderung der Eigentumsverhältnisse
an der französischen Gesellschaft argumentieren könnte.
Im Übrigen gibt es einen Vorschlag der EU-Kommission vom 14.02.2013 zu Einführung einer Finanztransaktionssteuer
im Wege der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit. Im Rahmen dieser Initiative
haben sich Frankreich, Italien und auch Deutschland sowie eine Reihe weitere Länder bereit erklärt,
eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer weltweit einzuführen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung vor diesem Hintergrund nicht nachkommen
können.
Mit freundlichen Grüßen

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