Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 11. September 2014

Deutschland fordert beim Investorenschutz einen Ausschluss von Schadensersatzklagen bei Umschuldungen von Staatsanleihen. Auch müssten Klagen gegen die Abwicklung von Banken und die vorrangige Heranziehung der Gläubiger unzulässig sein

Arger um Freihandel mit Kanada
Deutschland pocht auf Änderungen in letzter Minute

rike./pwe. BERLIN/WASHINGTON,
10. September. Berlin versucht offenbar,
in letzter Minute Änderungen am EUFreihandelsabkommen
mit Kanada
(Ceta) durchzusetzen. Das geht aus vertraulichen
Berichten zu Sitzungen des
Handelspolitischen Ausschusses und
der Steuerattach6s in Brüssel hervor, die
dieser Zeitung vorliegen. Demnach hat
Deutschland „Nachbesserungsbedarf“
angemeldet, obwohl die Kommission
die Verhandlungen für abgeschlossen erklärt
hatte. Deutschland fordert beim Investorenschutz
einen Ausschluss von
Schadensersatzklagen bei Umschuldungen
von Staatsanleihen. Auch müssten
Klagen gegen die Abwicklung von Banken
und die vorrangige Heranziehung
der Gläubiger unzulässig sein. Zudem
müsse das nationale Steuerrecht Vorrang
gegenüber dem Investorenschutz
haben. Andere Mitgliedstaaten schlossen
sich den Bedenken an. Der Investorenschutz
bei Ceta gilt als heikel, weil er
Signalwirkung auf das Abkommen mit
den Vereinigten Staaten hat.
Der scheidende EU-Handelskommissar
Karel De Gucht warnte in Washington
davor, Ceta nachzuverhandeln. Es liege
nun an der\ Mitgliedstaaten und dem
Europäischen Parlament, was sie mit
dem Abkommen machten. „Ich vertraue
darauf, dass das Abkommen nicht tot gemacht
wird. Aber manchmal passieren
dumme Dinge.“ Die Grünen-Abgeordnete
Bärbel Höhn sagte dagegen: „Klageprivilegien
für internationale Konzerne
müssen komplett raus aus dem Abkommen,
weil sie die Demokratie und unser
Rechtssystem untergraben.“

FAZ Print 11.9.2014

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen