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Montag, 3. November 2014

Widerstand regt sich Die Bank für Investments und Wertpapiere AG (biw) begehrt nun auf gegen diese Praxis. In einer Kundeninformation zum 3. Quartal 2013 teilte das Unternehmen mit, dass die Abführung der italienischen und französischen Finanztransaktionssteuer außerhalb des jeweiligen Wirtschaftsraumes seit dem 1.9.2013 eingestellt wurde. Bislang einbehaltene, aber noch nicht abgeführte Steuern wolle die biw ihren Kunden umgehend erstatten. Die Entscheidung basiere laut biw auf der „Einholung externer Rechtsgutachten, interner Prüfung und eingehender Abwägung“. Bereits seit der Einführung der Praxis ist die gesamte deutsche Kreditwirtschaft (DK) bestrebt, sich gegen die Abführung der Finanztransaktionssteuer außerhalb von Italien und Frankreich zur Wehr zu setzen. Bisher hatten jedoch die Anstrengungen auf staatlicher sowie auf europäischer Ebene keinen Erfolg.

12. September 2013   BÖRSE

Widerstand gegen Finanztransaktionssteuer

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Frankreich und Italien haben eine Finanztransaktionssteuer eingeführt, die auch im Ausland eingezogen wird. Die erste Bank wehrt sich nun dagegen. 

Frankreich und Italien haben vorgemacht, was einige andere EU-Staaten auch planen: Diese beiden Länder haben bereits eine Finanztransaktionssteuer eingeführt. In Frankreich wird die Steuer in Höhe von 0,2 % seit 1.8.2012 fällig beim Kauf von Aktien französischer Unternehmen, die mehr als 1 Mrd. Euro Marktkapitalisierung vorweisen können. Das sind etwa 100 Titel, darunter beispielsweise Renault, Air France-KLM oder L’Oréal. In Italien wird seit 1.3.2013 die Steuer in Höhe von 0,12 bis 0,22 % fällig, wenn Aktien erworben werden von Unternehmen, deren Marktkapitalisierung mehr als 500 Mio. Euro beträgt. Bei beiden Regelungen ist es nicht erheblich, an welchem Börsenplatz die Aktien gekauft werden. 

Die Steuer wird also auch bei Transaktionen außerhalb des eigenen Wirtschaftsraums fällig. Werden die genannten französischen Wertpapiere beispielsweise in Frankfurt gehandelt, wird die Steuer von der ausführenden Bank einbehalten und nach Frankreich weitergeleitet. Diese Praxis ist aber hoch umstritten, da eine Umsatzsteuer wie die Finanztransaktionssteuer eigentlich nur im jeweils eigenen Land, und nicht in Drittländern erhoben werden kann. Vor allem ist unklar, in wie weit ausländische Banken zur Abführung der Steuer verpflichtet sind. Die Erhebung der Steuer in Deutschland erfolgt laut Bundesministerium der Finanzen „auf dem Wege des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG) im Wege der Amtshilfe“. 
 
Widerstand regt sich
Die Bank für Investments und Wertpapiere AG (biw) begehrt nun auf gegen diese Praxis. In einer Kundeninformation zum 3. Quartal 2013 teilte das Unternehmen mit, dass die Abführung der italienischen und französischen Finanztransaktionssteuer außerhalb des jeweiligen Wirtschaftsraumes seit dem 1.9.2013 eingestellt wurde. Bislang einbehaltene, aber noch nicht abgeführte Steuern wolle die biw ihren Kunden umgehend erstatten. Die Entscheidung basiere laut biw auf der „Einholung externer Rechtsgutachten, interner Prüfung und eingehender Abwägung“. Bereits seit der Einführung der Praxis ist die gesamte deutsche Kreditwirtschaft (DK) bestrebt, sich gegen die Abführung der Finanztransaktionssteuer außerhalb von Italien und Frankreich zur Wehr zu setzen. Bisher hatten jedoch die Anstrengungen auf staatlicher sowie auf europäischer Ebene keinen Erfolg. 

biw betonte jedoch in derselben Kundeninformation, dass in dieser Angelegenheit immer noch Rechtsunsicherheit bestehe. Daher gelte die Entscheidung bis auf Weiteres und „vorbehaltlich einer anderslautenden finanzgerichtlichen oder behördlichen Entscheidung“. 

Geplante Finanztransaktionssteuer illegal?
Ebenso wegen rechtlicher Bedenken scheint die Einführung der Finanztransaktionssteuer in mehreren EU-Ländern, darunter auch Deutschland, seit neuestem auf Eis gelegt. Wie die Agentur Reuters am Mittwoch mitteilte, äußerten Juristen der Europäischen Union Bedenken an der Rechtmäßigkeit der geplanten Finanztransaktionssteuer. Die Einführung der Steuer würde nicht teilnehmende Staaten diskriminieren und dadurch könne eine Wettbewerbsverzerrung zulasten dieser entstehen. Außerdem würden Kapitalbewegungen innerhalb der Wirtschaftsunion behindert. 

Auch die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V hat sich gegen die aktuell zur Diskussion stehende Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. „Die Finanztransaktionssteuer in der derzeitigen Form belastet nur den normalen Bürger und sorgt sogar für Fehlanreize bei der Kapitalanlage. Das Ziel, die hemmungslose Spekulation einzugrenzen wird total verfehlt, da die entsprechenden Derivategeschäfte wohl nicht besteuert werden sollen, Langfristanleger die Aktien und Unternehmensanleihen kaufen, aber besteuert werden sollen. Ferner sollen erneut Staatsanleihen von der Besteuerung ausgenommen werden, um so den Politikern fröhlich weiter mehr Spielraum für die Verschuldungsorgien zu geben“, so Daniel Bauer, Mitglied des Vorstandes der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK).
Carolyn Friesl, Redaktion AnlegerPlus

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