das ist doch nicht dir Frage....die Frage ist ob durch eine GV oder durch den gemeinsamen Vertreter nach Laufzeitende Beschlüsse mit kollektiver Bindungswirkung neu erzeugt werden können.....
100 Demi ist die festgelegtc Laufzeit abgelaufen, doch noch nicht alle Leistungen
aus der Anleihe erbracht, bleibt die kollektive Bindung und das Gleichbehandlungsgebot
auch in der Zeit bis zur vollständigen Erfüllung anwendbar.
Und so sieht und entscheidet es auch der BGH.
Klar geht das. So wie es auch in BGH II ZR 381/13 gegangen wäre, wenn der Beschluss der GV nach Laufzeitende nicht nichtig gewesen wäre.
AntwortenLöschenSchau Rolf, ist mir schon klar, dass du durch BGH II ZR 381/13 mit deinen Mittelstandsanleihen tief in der Sche...e sitzt, aber es bringt auch nichts, wenn du dich hier noch dümmer und unwissender stellst als du es schon bist und hier dauernd Tatsachen , Literaturquellen und höchstrichterliche Rechtsprechung in Vogel- Strauss- Manier negierst.
Man hat es dir jetzt oft genug erklärt und nun ist gut.
Du wirst ja wahrscheinlich sowieso bald Gelegenheit haben, deine "Meinung" dem BGH vorzutragen.
wortreiche polemik....
AntwortenLöschenliefer doch lieber argumente....
XI ZR 488/14
Also hier wurden bereits jede Menge überzeugender Argumente vorgebracht.
LöschenIst halt nur so, dass dir diese Argumente nicht in den Kram passen. Was verständlich ist, ändert aber nichts an der Tatsache, dass du verdammt schlechte Karten hast.
Aber du beschäftigst ja angeblich jede Menge "Expertenanwälte", da wird schon einer die zündende Idee haben, um den BGH davon zu überzeugen, wie falsch er mit BGH II ZR 381/13 liegt.
Lol.
Ach ja, und zum Thema "Polemik": Einer wie du, gegen den mittlerweile mindestens 5 einstweilige Verfügungen wegen seiner proletigen, primtiven Beleidigungen vorliegen, sollte bei diesem Thema besser die Klappe halten.
na jetzt haste aber wieder mal einen abgelassen....du einäugiger dorfanwalt jack11 mit anwaltsschlampe sarah1 in bürogemeinschaft.....
AntwortenLöschenGääääääähn.
LöschenAber köstlich zu sehen, wie dein grenzenloser Hass und Frust dich scheibchenweise auffrisst, du widerlicher alter Stinkstiefel.
na ganz so langweilig scheints dir nicht zu sein....sonst würdest du nicht immer wieder hier unten in der kommentarfunktion rumsudeln....du jack11 aka sarah1
AntwortenLöschenApropos Langeweile: Hast du die Einladungen zur nächsten Carpevigo GV schon geschrieben ? Das könnte echt spassig werden, vielleicht mit dir Pausenclown als Versammlungsleiter ?Lool.
LöschenIch glaube DAS würde ich mir in real life ansehen...
du null-bit-dorfanwaltspfeife....diese einladung muss der emittent/schuldner aussprechen....er zahlt übrigens auch die kosten dieser veranstaltung mit bis zu 100.000 eur....aber dieses fachgebiet erschliesst sich einem simplen dorfanwalt halt nicht....
AntwortenLöschenIronie ist nicht so ganz dein Ding, was ?
LöschenNa ja, ist auch verständlich, denn dazu bedarf es ein Minimum an Intelligenz.