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Donnerstag, 21. November 2013

Das Bundesverfassungsgericht wird erst im kommenden Jahr über die Rechtsmäßigkeit der EZB-Anleihekäufe entscheiden. Das Gericht will dann aber „so zügig wie möglich“ beschließen, kündigte das Gericht an.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHTKein Urteil zu EZB-Anleihekäufen in diesem Jahr

Das Bundesverfassungsgericht wird erst im kommenden Jahr über die Rechtsmäßigkeit der EZB-Anleihekäufe entscheiden. Das Gericht will dann aber „so zügig wie möglich“ beschließen, kündigte das Gericht an.
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die obersten Richter werden erst 2014 über die Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihekäufe entscheiden. Quelle: dpa
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die obersten Richter werden erst 2014 über die Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihekäufe entscheiden.Quelle: dpa
KarlsruheDas Bundesverfassungsgericht wird in diesem Jahr kein Urteil mehr zu den Klagen gegen das Euro-Rettungsprogramm der Europäischen Zentralbank verkünden. Dies sagte Gerichtssprecher Bernd Odörfer am Donnerstag in Karlsruhe auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. Der zweite Senat strebe aber weiter an, in dieser Sache so zügig wie möglich zu entscheiden, fügte er hinzu.
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Zu klären ist die Frage, ob der im Sommer 2012 von der EZB in Aussicht gestellte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern der Euro-Zone gegen das Grundgesetz verstößt. Denn die daraus folgenden Finanzrisiken für Deutschland könnten das im Grundgesetz verankerte Haushaltsrecht des Bundestages verletzen.
Geklagt hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie" um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Sie argumentieren, die EZB überschreite ihre Befugnisse und verstoße gegen das ihr im EU-Vertrag auferlegte Verbot der Staatsfinanzierung.
Der Richterspruch hat enorme Bedeutung. Sollte Karlsruhe das bisher noch nicht praktisch eingesetzte Krisenprogramm der EZB kippen, droht ein erneuter Ausbruch der mühsam eingedämmten Euro-Schuldenkrise. Zudem wird das Urteil unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wegweisend dafür sein, welche Konsequenzen ein EU-Mitgliedstaat aus einem Bruch des EU-Vertrages ziehen kann.

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