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Freitag, 22. November 2013

Nichts zu holen für IVG-Hybridgläubiger

Nichts zu holen für
IVG-Hybridgläubiger
 
FAZ Print 22.11.2013
 
bü. BONN, 21. November. Im Insolvenzverfahren
des Immobilienkonzerns TVG
AG haben sich die Gläubiger einer Hybridanleihe
über 400 Millionen Euro eine
Abfuhr vom Bonner Amtsgericht geholt.
Ihr Antrag, eine Versammlung der Anleihegläubiger
zur Anmeldung von Ansprüchen
aus dieser Forderung einzuberufen,
ist abgewiesen worden. Gestützt auf ein
Gutachten, kommt das Gericht zu dem
Schluss, dass das Vermögen aus derzeitiger
Sicht nicht ausreichen würde, um
i nachrangige Verbindlichkeiten bedienen

! zu können. Ebenso wie die Aktionäre wer-
! den die Hybridgläubiger deshalb aller Vor-
| aussieht nach leer ausgehen. Die überj
schuldete Bonner Immobiliengesellschaft
bemüht sich unter Aufsicht des als Sachwalter
eingesetzten Düsseldorfer Rechtsanwalts
Horst Piepenburg in Eigenverwaltung
um eine Sanierung. Im Kern sollen
die Geldgeber auf insgesamt 1,85 Milliarden
Euro ausstehende Darlehen verzichten
und mit Aktien der IVG abgefunden
werden. Einschließlich der Hybridgläubiger
beläuft sich der geplante Schuldenschnitt
sogar auf 2,25 Milliarden Euro.
Ein Großteil der Kredite liegt bei Hedgefonds
und Finanzinvestoren, die sich billig
eingekauft hatten, als die Schieflage
deutlich wurde.

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