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Freitag, 22. November 2013

neues von der lustigen Rechtsabteilung der Spasskasse Darmstadt

Ihr Depot Nr. xx

Sehr geehrte Frau Koch,

in obiger Angelegenheit möchten wir Ihnen gegenüber als Depotinhaberin auf die Beschwerde
des Bevollmächtigten, Rolf Koch, vom 18.11.2013 Stellung nehmen. Die Beschwerde des
Bevollmächtigten erfolgte übrigens lediglich per Fax. Wir hatten dem Bevollmächtigten schon
mehrfach mitgeteilt, dass wir Beschwerden grundsätzlich nur mit Originalunterschriften, die ein
Faxschreiben nicht enthalten kann, entgegennehmen und auf diese reagieren. In diesem Fall
wollen wir gleichwohl auf die Beschwerde reagieren, da uns Ihr Bevollmächtigter skandalöses
Verhalten und Organisationsversagen vorwirft. Hintergrund ist, dass der Bevollmächtige einen
Verkaufsauftrag per Fax an die Rechtstelle bzw. an die Geschäftsstelle in Traisa schickte. Dem
Bevollmächtigten ist bekannt, dass die Rechtsstelle nicht die Aufgabe hat, sich um irgendwelche
Wertpapierorders zu kümmern. Auch in unseren Geschäftsstellen werden Faxschreiben nicht
minütlich kontrolliert. Die Kolleginnen und Kollegen in den Geschäftsstellen haben auch andere
Aufgaben. Wir sind zwar stets bemüht Faxschreiben möglichst zeitnah zu bearbeiten, es kann
aber immer zu zeitbedingten Verzögerungen kommen. Wenn im Wertpapierbereich etwas
zeitnah umzusetzen ist, weiß der Bevollmächtigte durchaus auch den in unserem Hause
zuständigen Wertpapierhandel einzuschalten. Warum dies nicht der Fall war, vermögen wir
nicht zu beurteilen. Insofern ist ein Zeitverzug von circa einer guten Stunde nichts
ungewöhnliches, wenn Verkaufsorders an die nicht zuständige Rechtsstelle bzw. an die
Geschäftsstelle gefaxt werden. Da zu dem Depot zudem auch ein Online-Banking-Zugang
besteht, fragen wir uns, warum man diesen Weg nicht gewählt hat, wenn es doch um eine
schnell abzuwickelnde Verkaufsorder ging. Bei zeitkritischen Aufträgen ist Ihnen zu empfehlen,
hier das Online-Banking zu nutzen. Die Zeitverzögerung ist weder skandalös noch liegt ein
Organisationsversagen der Sparkasse vor. Des Weiteren können wir Ihnen mitteilen, dass der
Kurs unabhängig vom Eingang des Faxes sowohl zum Zeitpunkt um 15.00 Uhr bei 53,5 lag, wie
dies auch beim Fall des tatsächlichen Verkaufs um 16.18 Uhr der Fall war.

Insgesamt möchten wir Sie außerdem bitten, hier den Bevollmächtigten aufzufordern, uns nicht
mit unnötigen Beschwerdevorwürfen 2u konfrontieren. Wir haben in den letzten Wochen
festgestellt, dass sich weitere Beschwerden und Diskussionen über die Werte in Ihrem Depot in
einer Art und Weise häufen, die wir - insbesondere was die Wortwahl anbelangt - für völlig
unangemessen halten.

Wenn es mit dem Bevollmächtigten zu weiteren Auseinandersetzungen kommen sollte, müssten
wir uns bedauerlicherweise ebenfalls gezwungen sehen, uns bezüglich Ihres Depots
voneinander zu trennen und die Kündigung auszusprechen. Die ständigen
Auseinandersetzungen mit dem Bevollmächtigten im Rahmen der für Sie geführten
Depotbeziehung sind nicht hinnehmbar. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich das Verhalten des
Bevollmächtigten zurechnen lassen müssen und wir möchten Sie daher bitten, dafür Sorge zu
tragen, dass Sie auf den Bevollmächtigten entsprechend als originäre Vertragspartnerin
einwirken.
JMit freundlichen Grüßen
Stadt- und

4 Kommentare:

  1. Kurs 53,5 ? Wer verkauft denn da seine Argentinienbestände ?

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  2. ist doch kein schlechter kurs.....vor einem jahr noch unter 20%.....ich habe schon schlechter performance gesehen....

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    1. Für einen der sich gerne als GrössterVollstreckerAllerZeiten in Sachen Argentinienanleihen darstellen möchte schon bemerkenswert , wenn die Anleihen jetzt verkauft werden.
      Und dann noch die ANnahme des Ungebots der PBA .
      Kann sich jeder selbst ein Bild von machen.

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  3. Das macht Sinn, verstehe Ihre Aufregung nicht Herr Koch. Jeder Banker würde ebenso antworten! Halten Sie doch die normalen Orderwege ein und gut ist. Ein Banker aus Zürich...

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