vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie uns keine explizite Weisung erteilt haben, haben wir, wie unter Option 9 in unserem
Anschreiben ausgeführt, nichts für Sie unternommen, was einer "No action" - Weisung gleichkommt,
vergl. Punkt 2.5 des Anhangs.
Die Einbuchung der neuen Anleihen erfolgte, nachdem die Kapitalmaßnahme für alle Gläubiger
verpflichtend gemacht wurde, automatisch seitens der Lagerstellen. Das heißt, die Lagerstellen haben
die alten Bestände ausgebucht und uns im Gegenzug die neuen Stücke eingebucht. Dies erfolgte ohne
dass wir dies hätten instruieren müssen. Es war den Lagerstellen lediglich mitzuteilen, ob es sich bei
den Gläubigern um US-Personen handelt oder nicht.
Was Ihre vierte Frage angeht, so entzieht sich dies unserer Kenntnis. Wir hatten in unserem
Anschreiben auf das Offer Memorandum und auch bestehende Restriktionen für diverse Länder,
darunter auch Österreich, hingewiesen. Seitens der Lagerstellen hat es aber keine Nachfragen
bezüglich etwaiger Offenlegungen der Staatsangehörigkeiten gegeben. Zudem liegt es an Ihnen,
alleine oder mit rechtsberatender Hilfe zu überprüfen, ob Sie an Maßnahmen teilnehmen können bzw.
wie sich etwaige Restriktionen auf ihre Rechtsposition auswirken.
Sollten Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen:
Unter + 49 89 88 95 6000 erreichen Sie uns montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 23:00
Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und sonntags zwischen 15:00 Uhr und
20:00 Uhr. Alternativ können Sie uns auch ein Fax an die Nummer+49 89 500 68 2780 senden.
Mit freundlichen Grüßen
19. Juni 2012
Leiterin Kundenservice
bank AG
Kundenservice
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na ja...die Aufforderung die Mitteilung US-Person oder nicht zu erteilen, hätte die Verantwortlichen schon stutzig machen müssen, was da auf die Bank zukommt und wie sie die Treuhänderpflichten für den Depotkunden wahrnehmen muss!!!!!
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