An einer anderen Front - nämlich in Folge des Schuldenschnitts von Griechenland - gibt es ein österreichisches Höchstgerichtsurteil, das laut "Presse" (Montag) den Weg für Klagen offen sieht.
Lege man es richtig an, so ist dem Bericht zufolge eine Klage des griechischen Staates wegen Verlusten infolge eines Schuldenschnitts in Österreich zumindest möglich. Mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) seien abschlägige Beschlüsse des Landes- und des Oberlandesgerichts Wien korrigiert worden. Ob die Zuständigkeit der österreichischen Justiz tatsächlich gegeben sei, müsse allerdings noch unter Einbindung Griechenlands geklärt werden - vor allem auch, ob eine Schadenersatzforderung zu Recht bestehe.
Die Vorgeschichte: Kläger sahen sich durch die Zwangskonvertierung griechischer Staatsanleihen im Wert von 17.000 Euro geschädigt, die sie über ihre Depotbank in Österreich erworben hatten. Das OLG wies die Klage aber zurück, wie davor das Landesgericht für Zivilrechtssachen. Die Argumentation: Die Verschlechterung der Position der Anleger gehe auf hoheitliches Handeln Griechenlands zurück, und damit komme dem Staat Immunität gegen Klagen in anderen Ländern zu.
Allerdings stützen sich die Kläger nicht nur auf den ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Eingriff in ihr Eigentum durch den Gesetzgeber in Athen; sie klagten den Staat auch auf Erfüllung der früheren ursprünglichen Anleihebedingungen bzw. auf Schadenersatz wegen deren Nichterfüllung, erläutert die Zeitung. Insoweit halte der OGH die Klage sehr wohl für möglich: Denn bei der Kapitalaufnahme durch Anleihen trete der Staat wie ein privater Kreditnehmer auf, und die Klage stütze sich letztlich auf eine vertragliche Haftung (4 Ob 227/13f). Der OGH verlange nun vom Landesgericht, das Verfahren einzuleiten. Es müsse Griechenland die Klage zustellen und ihm die Möglichkeit einräumen, "sich allenfalls auf das Verfahren einzulassen".
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