Sehr geehrter Herr Koch,
mein Name ist nn, ich bin ebenfalls leiderprobter Argentinienanleiheanleger und ich verfolge Ihren Blog regelmäßig und sehr interessiert. Am letzten Donnerstag hatte ich mal wieder einen Termin in Frankfurt. Die vorsitzende Richterin Frau nn hegt nun Zweifel, ob es nicht doch ein im Völkerrecht verankertes Gewohnheitsrecht gibt, dass es Staaten erlaubt, Zahlungen gegenüber Privatgläubigern einzustellen. Begründung: wirtschaftliche/politische Entwicklung in den letzten Jahren (seit 2007) und das neue Auftragsgutachten von Goldmann. Frau Richterin überlegt nun, ob sie eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht machen soll (hat sie nach eigener Aussage bisher noch nie gemacht - hier wirkt offensichtlich der Reiz des Neuen und die Aussicht, angeblich Rechtsgeschichte schreiben zu können).
Auf mich wirkt das ganze eher wie eine große Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen, die Argentinier behaupten irgendeeinen Quatsch, untermauern diesen mit zwei Auftragsgutachten von Juristen, dich auch mal Aufmerksamkeit bekommen wollen und ich sitze nun am Schreibtisch und habe 3 Wochen Zeit mir zu überlegen, wie ich die Zweifel von Frau Richterin zerstreuen kann.
Ich hoffe, Sie können mir vielleicht Denkanstöße oder Hinweise/Ratschläge geben, wie ich am besten weiter vorgehen kann.
Auf mich wirkt das ganze eher wie eine große Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen, die Argentinier behaupten irgendeeinen Quatsch, untermauern diesen mit zwei Auftragsgutachten von Juristen, dich auch mal Aufmerksamkeit bekommen wollen und ich sitze nun am Schreibtisch und habe 3 Wochen Zeit mir zu überlegen, wie ich die Zweifel von Frau Richterin zerstreuen kann.
Ich hoffe, Sie können mir vielleicht Denkanstöße oder Hinweise/Ratschläge geben, wie ich am besten weiter vorgehen kann.
Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen
Lieber anonymer blogleser,
AntwortenLöschenwenn sie diesen Blog wirklich auf aufmerksam lesen, dann sollten sie mittlerweile mitgekriegt haben, dass der blogbetreiber alles andere als daran interessiert ist, dass die Argentinienholdouts Recht bekommen und ihr Geld bekommen. Siehe seine intigantenhaften Versuche, die fuer alle Anleger essentielle pari passu Klage zu Fall zu bringen.
Falls sie daher wirklich Interesse daran haben in ihrem Fall die Richterin von der Vorlage beim BVerfGE abzuhalten , dann setzen sie sich mit jemanden in Verbindung, der ueber 100 geschaedigte Argentinienanleger vetritt und zur Zeit an der selben Sache arbeitet wie Sie auch, moeglicherweise sogar in einem Fall der selben Zivilkammer des LG Frankfurt.
RA-Heichele@t-online.de