BGH-UrteilBankkunden können Gebühren zurückfordern
Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern, die sie ab 2004 abgeschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Für die Institute könnte das schwerwiegende Folgen haben.
28.10.2014
© RÖTH, FRANKAuf die deutschen Banken kommen Rückforderungen von Ratenkredit-Kunden in Milliardenhöhe zu
Auf die deutschen Banken kommen Rückforderungen von Ratenkredit-Kunden in Milliardenhöhe zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete in einem Urteil nun, dass Kunden die unzulässigerweise verlangten Bearbeitungsgebühren für Konsumkredite auch dann von den Banken zurückfordern können, wenn die Verträge vor 2011 geschlossen wurden.
Unstrittig war bislang, das nach der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist Ansprüche, die im Jahr 2011 entstanden waren, noch nicht verjährt sind. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren. Betroffene Kunden müssen nun bis Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Im Zweifel müssen sie auch noch vor Jahreswechsel Klage einreichen.
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Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Banken in den Jahren von 2005 bis 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässige Bearbeitungsgebühren kassiert, wenn Kunden Autos oder Fernseher mit Ratenkrediten finanzierten. Damit hatten viele Institute den Zins niedriger aussehen lassen. Der BGH hatte diese Praxis im Mai für unzulässig erklärt. Eine Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, benachteilige Kunden unangemessen. Denn die Bearbeitung von Krediten liege im eigenen Geschäftsinteresse der Banken. Nach Angaben von Anwälten waren schon im Frühjahr bis zu 7000 Klagen anhängig.
In den beiden vor dem BGH verhandelten Verfahren forderte ein Kläger Bearbeitungsgebühren von mehr als 1000 Euro von der Santander Consumer Bank zurück, der andere 550 Euro von der CreditPlus Bank. Die Banken hatten argumentiert, die Verjährungsfristen seien schon Ende 2009 und Ende 2011 abgelaufen.
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