Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben!
23.10.2014: Klage wegen Prospekthaftung erhoben! Anleihegläubiger wehren sich gegen ihre Verluste und klagen! Anleger verlangen vom Prospektherausgeber die volle Rückabwicklung ihrer Anleihekäufe.
Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung bei First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate. erhoben bzw. wird erhoben!
Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben! Anleihegläubiger wehren sich gegen ihre Verluste und klagen! Anleger verlangen vom Prospektherausgeber die volle Rückabwicklung ihrer Anleihekäufe. Rechtsgrund hierfür ist die sog. Prospekthaftung: Wenn der Anleiheprospekt falsch ist, ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte. Hierfür haftet der Prospektverantwortliche den Anleihekäufern als Prospektveranlasser.
Damit können die den Anleihegläubigern in der Insolvenz drohenden Verluste ausgeglichen werden.
1. Hintergrund der Anleihemission: Kaufpreisfinanzierung
Bei Unternehmensanleihen begeben Emittent Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu EUR 100 Mio. Grundlage der Emission war ein Anleiheprospekt! Der Prospekt verschweigt allerdings, bestimmte maßgebliche Punkte. Diese sind aus dem Prospekt aus der Rückschau und Erfahrung zu ermitteln. Diese Schwierigkeiten waren letztlich Ursache für die Insolvenz der Emittentin.
Mit den eingenommenen Anleihegeldern werden meistens Gesellschafterdarlehen und in Folge die zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Bankdarlehen zurückgeführt. Im Ergebnis dienten die von den Anleihekäufern eingesammelten Anleihegelder also zur Ablösung des Kaufpreisdarlehens und von Bankschulden.
2. Prospektfehler
Der Prospekt der Emittentin ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft, denn er stellt das Engagement zu positiv dar und verschweigt die Risiken.
Im Berichtswesen heißt es oft: dass sich hinsichtlich Chancen und Risiken keine Veränderungen ergeben haben.
3. Prospektverantwortlicher
Der Prospektverantwortliche haftet den Anleihekäufern. Denn er ist Unterzeichner des Prospekts und oft als Geschäftsführer der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung. Es gibt auch oft personelle Verflechtungen.
4. Rechtsfolge für Sie als Anleihekäufer
Wurden die Anleihen wegen der Krise irgendwann später verkauft, so können Anleihekäufer den Verlust aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis verlangen.
5. Verjährung
Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass Prospekthaftungsansprüche binnen drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospekts verjähren, danach also nicht mehr durchsetzbar sind. Es gilt bei Vorsatztaten die 10 jährige Verjährungsfrist.
Fachanwälte sind oft insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, befasst. (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevigo, Gebhardt Real Estate).
Hierbei wurden bereits viele Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen oft Fachanwälte zudem kostenlos Deckungsanfragen.
Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben! Anleihegläubiger wehren sich gegen ihre Verluste und klagen! Anleger verlangen vom Prospektherausgeber die volle Rückabwicklung ihrer Anleihekäufe. Rechtsgrund hierfür ist die sog. Prospekthaftung: Wenn der Anleiheprospekt falsch ist, ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte. Hierfür haftet der Prospektverantwortliche den Anleihekäufern als Prospektveranlasser.
Damit können die den Anleihegläubigern in der Insolvenz drohenden Verluste ausgeglichen werden.
1. Hintergrund der Anleihemission: Kaufpreisfinanzierung
Bei Unternehmensanleihen begeben Emittent Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu EUR 100 Mio. Grundlage der Emission war ein Anleiheprospekt! Der Prospekt verschweigt allerdings, bestimmte maßgebliche Punkte. Diese sind aus dem Prospekt aus der Rückschau und Erfahrung zu ermitteln. Diese Schwierigkeiten waren letztlich Ursache für die Insolvenz der Emittentin.
Mit den eingenommenen Anleihegeldern werden meistens Gesellschafterdarlehen und in Folge die zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Bankdarlehen zurückgeführt. Im Ergebnis dienten die von den Anleihekäufern eingesammelten Anleihegelder also zur Ablösung des Kaufpreisdarlehens und von Bankschulden.
2. Prospektfehler
Der Prospekt der Emittentin ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft, denn er stellt das Engagement zu positiv dar und verschweigt die Risiken.
Im Berichtswesen heißt es oft: dass sich hinsichtlich Chancen und Risiken keine Veränderungen ergeben haben.
3. Prospektverantwortlicher
Der Prospektverantwortliche haftet den Anleihekäufern. Denn er ist Unterzeichner des Prospekts und oft als Geschäftsführer der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung. Es gibt auch oft personelle Verflechtungen.
4. Rechtsfolge für Sie als Anleihekäufer
Wurden die Anleihen wegen der Krise irgendwann später verkauft, so können Anleihekäufer den Verlust aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis verlangen.
5. Verjährung
Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass Prospekthaftungsansprüche binnen drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospekts verjähren, danach also nicht mehr durchsetzbar sind. Es gilt bei Vorsatztaten die 10 jährige Verjährungsfrist.
Fachanwälte sind oft insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, befasst. (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevigo, Gebhardt Real Estate).
Hierbei wurden bereits viele Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen oft Fachanwälte zudem kostenlos Deckungsanfragen.
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