OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 17. September 2014 · Az. 4 U 97/14
Informationen zum Urteil
Gericht:
Datum:
17. September 2014Aktenzeichen:
4 U 97/14Typ:
Urteil
Fundstelle:
openJur 2014, 22713Verfahrensgang:
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 18. Zivilkammer – vom 25.04.2014 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 50.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2013 abzüglich am 05.03.2014 gezahlter EUR 2.892,- und am 12.03.2014 gezahlter EUR 641,46 zu zahlen gegen Aushändigung von:
- 48 Bonds 5.2285 % X AG …, Valor ..., ISIN: A und- 365 Aktien X AG, Valor ..., ISIN: B.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollsteckenden Betrages leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: EUR 46.466,54
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